Hinweise für den
Gläubiger im Insolvenzverfahren
Was ist beim regulären Insolvenzverfahren als
Gläubiger zu beachten?
Was
ist beim Insolvenzplanverfahren als Gläubiger zu beachten?
Was
ist beim Verbrauchinsolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
Was
ist bei der Restschuldbefreiung als Gläubiger zu beachten?
Was ist beim
regulären Insolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
Da die Unterlagen des Schuldners häufig unvollständig sind, sollte der
Inhaber besicherter Forderungen die Sicherungsrechte geltend machen; auch die
Sicherungsrechte gegenüber Dritten (z.B. Bürgen) sollten unverzüglich geltend
gemacht werden, bevor etwa auch beim Dritten Insolvenz eintritt.
Der Gläubiger einer ungesicherten Forderung kann diese nur noch im Rahmen
des Insolvenzverfahrens nach dessen Eröffnung durch Anmeldung zur Tabelle beim
Insolvenzverwalter geltend machen, da Einzelvollstreckung unzulässig ist.
Was ist beim
Insolvenzplanverfahren als Gläubiger zu beachten?
Auch bei Ankündigung eines Insolvenzplanes sollte der Gläubiger
unverzüglich seine Forderung anmelden.
Was ist beim
Verbraucherinsolvenzverfahren als Gläubiger zu beachten?
Beim außergerichtlichen Einigungsversuch sollte der Gläubiger darauf
bestehen, dass der Schuldner bereits die für den Verbraucherinsolvenzantrag
erforderlichen Unterlagen vorlegt, denn nur so kann geprüft werden, ob der
Einigungsvorschlag des Schuldners wirtschaftlich realistisch ist.
Wichtig: Der Gläubiger muss beachten, dass sein
Schweigen auf den ihm zugestellten Schuldbereinigungsplan als Einverständnis
gewertet wird; deshalb muss er eine Entscheidung treffen, ob er der
Schuldenbereinigung zustimmen will oder nicht.
Was ist bei der
Restschuldbefreiung als Gläubiger zu beachten?
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind u.a. Verbindlichkeiten des
Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (z.B. beim
Eingehungsbetrug). Als Gläubiger sollte man genau prüfen, ob die eigene
Forderung gegen den Schuldner nicht auf einer solchen unerlaubten Handlung
beruht. Sollte dies der Fall sein, kann die Forderung nach einer
Restschuldbefreiung mit nunmehr besserer Erfolgsaussicht gegen den im übrigen
entschuldeten Schuldner geltend gemacht werden.
Alle Angaben wurden
nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!
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