Verlag haftet für den Verlust
Ein Berufsfotograf bot einer Zeitschrift regelmäßig Wortbeiträge mit Bildmaterial an, das ihm bei Nichtveröffentlichung zurückgeschickt wurde. 1997 sandte der Fotograf einen Text mit 87 Dias als Paketsendung an das Magazin. Erst ein Jahr später teilte man ihm mit, der Beitrag würde nicht publiziert. Die Diapositive erhielt er dieses Mal jedoch nicht zurück: Eine Mitarbeiterin der Zeitschrift hatte sie als Briefsendung auf den Postweg gebracht, wo sie verloren gingen. Der Bildjournalist forderte für die Fotos 43.500 Mark Schadenersatz. Jedes Dia habe einen Wert von mindestens 500 Mark, da er sie an andere Agenturen oder Verlage hätte verkaufen können.Das Oberlandesgericht Celle entschied, der Zeitschriftenverlag müsse dem Fotografen den Schaden in voller Höhe ersetzen (13 U 160/00). Seine Mitarbeiter müssten Bilder in der gleichen Form zurücksenden, wie sie beim Verlag einträfen. Eben das habe die mit der Sache beauftragte Verlagsangestellte jedoch versäumt: Sie habe die Dias, die als Paketpost angekommen seien, in einem wattierten Umschlag als einfachen Brief zurückgeschickt. Da der Verbleib einfacher Briefe nicht zurückverfolgt werden könne, habe die Mitarbeiterin damit ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Im Unterschied zu einfachen Briefen seien Paketsendungen mit einer Codenummer gekennzeichnet und bis zu einem Jahr im System der Post wieder aufzufinden. Das Risiko eines Verlusts beim Transport sei also bei dieser Art Versand wesentlich geringer.
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