Informationen über private Schuldner in der Zwangsvollstreckung

Der ursprüngliche Inhalt ist nicht mehr aktuell. Der aktuelle Inhalt zum "Gerichtlichem Mahnverfahren" und zur "Zwangsvollstreckung" ist jetzt wie folgt aktuell und erweitert enthalten in:
Zwangsvollstreckung und Lohnpfändung

Die genaue Anschrift des Schuldners erhält man bei berechtigtem Interesse über die Einwohnermeldeamtauskunft. Der Gläubiger sollte in der Regel das berechtigte Interesse darlegen können.

Schuldnerregister: Durch eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht kann man feststellen, ob ein Schuldner sogar schon im Schuldnerregister eingetragen ist, was eindeutig als negatives Bonitätsindiz zu werten wäre. Andererseits gibt es viele zahlungsunfähige Schuldner, die noch nicht im Schuldnerregister eingetragen sind.

Schufa-Auskunft: Insbesondere Banken und Versandhändler führen im Rahmen der Schutzgemeinschaft für Abzahlungskäufe (Schufa) ein bundesweites privates Schuldnerregister. Jeder Gläubiger kann von seinem künftigen Schuldner die Vorlage eines solchen Auszuges verlangen.

Gerichtsvollzieherprotokoll: Dieses kann wertvolle Hinweise über erfolglose Pfändungen für die weitere Vollstreckung liefern. Auch ein persönliches Telefonat mit dem örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher kann Informationen liefern, denn der Gerichtsvollzieher ist verpflichtet, seine Erkenntnisse über Geldforderungen und Arbeitgeber des Schuldners dem Gläubiger mitzuteilen.

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