Der Bundesgerichtshof sah hierin keinen Verstoß gegen das (akte) Rechtsberatungsgesetz, nach dem die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten bestimmten Berufsgruppen (insb. Rechtsanwälten) vorbehalten ist.
Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit.
Urteil des BGH vom 05.07.2005 - VI ZR 173/04
BGHR 2005, 1437 und NJW-Spezial 2005, 401
| Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt. |
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