Nach umfangreicher Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugen und Gutachtern kam man zu dem Ergebnis, dass die rötlich-braunen Farbstoffe aus den Brunnenanlagen der Wasserlieferantin stammten. Dort waren durch mehrfaches Anlaufen der Pumpen Ablagerungen aufgewirbelt worden und so in das Leitungsnetz gelangt.
Damit war für das Oberlandesgericht Koblenz der Fall klar (1 U 1692/01). Wenn landwirtschaftlich angebautes Gemüse zu beregnen sei, müsse das Versorgungsunternehmen das Wasser vor der Lieferung so aufbereiten, dass keine Farb- und Trübstoffe entstünden. Denn optisch beeinträchtigte Früchte und Gemüse ließen sich nicht mehr (oder nur weit unter Preis) verkaufen. Das sei allgemein bekannt. Also müsse das Versorgungsunternehmen den Schaden des Bauern von rund 25.000 DM ersetzen.
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