Tagebau darf auch ohne Umweltverträglichkeitsprüfung fortgeführt werden
Ein Naturschutzverband in Brandenburg klagte gegen Rahmenbetriebspläne für Braunkohletagebau (in Cottbus-Nord und Jänschwalde in der Lausitz). Sie waren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zustande gekommen, obwohl dies seit 1990 im Bundesberggesetz vorgeschrieben ist. Dabei müssen auch Stellungnahmen der Umweltschützer berücksichtigt werden. Die Fortführung der Tagebaue war hier statt dessen per Rahmenplan genehmigt worden, ohne die Umweltverbände anzuhören - dagegen wandte sich der Naturschutzverband.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab (7 C 2.02 und 7 C 3.02). Begründung: Die Beteiligung der Umweltverbände sei bei diesem Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben. In Cottbus und Jänschwalde weiter Kohle abzubauen, sei schon vor der Wiedervereinigung geplant worden. Und bei Bergbauvorhaben in den neuen Bundesländern, die bereits vor der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 in Angriff genommen wurden, seien die Behörden nicht verpflichtet, ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 2002 - 7 C 2.02, 7 C 3.02