Beschlussanfechtungsprozess
Will ein Gesellschafter einer Zwei-Personen-GmbH einen
Gesellschafterbeschluss anfechten, so muss er, bevor er bei Gericht eine
Anfechtungsklage erhebt, den anderen Mitgesellschafter auffordern, den
anzufechtenden Beschluss vor Ablauf eines Monats nach Beschlussfassung durch
einen gemeinsamen Beschluss wieder aufzuheben. Unterbleibt eine derartige
Aufforderung, so hat der klagende Gesellschafter die Prozesskosten zu tragen,
wenn der Beklagte den geltend gemachten Anspruch umgehend anerkennt.
Beschluss des KG Berlin vom 14.10.1999 2 W 6870/99 MDR
2000, 594
Finanztip.de
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