Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Zivilprozess

Übersetzungskosten gehören grundsätzlich zu den erstattungsfähigen Kosten eines Rechtsstreits, sofern sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig waren. Insoweit ist im Einzelnen zu prüfen, ob die Bedeutung der einzelnen Schriftstücke eine wörtliche Übersetzung rechtfertigt.

Beschluss des OLG Celle vom 01.08.2008
2 W 160/08
OLGR Celle 2008, 578

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