Steuersatz berechnen Steuerprogression und Grenzsteuersatz einfach

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die deutsche Einkommensteuer kennt verschiedene Steuersätze. Dazu gehören der Grenzsteuersatz, der Spitzensteuersatz und der Durchschnittssteuersatz.
  • Mit steigendem Einkommen steigt bis zu einem bestimmten Wert auch der Steuersatz. Das nennt man Steuerprogression.

So gehst Du vor

  • Die verschiedenen Steuersätze und Deine zu zahlende Einkommensteuer kannst Du mit einem Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums (BMF) berechnen.
  • Beachte dabei, dass sich die Werte immer auf das „zu versteuernde Einkommen“ beziehen.
  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

Spitzensteuersatz, Reichensteuer, Grenzsteuersatz, Steuerprogression und einige Begriffe mehr. Immer wieder tauchen sie in Artikeln auf. Doch was bedeuten sie eigentlich? Wo liegen die Unterschiede bei den Steuersätzen und wie werden diese ermittelt? Das erklären wir Dir in diesem Ratgeber und zu Beginn gleich, was es mit dem „zu versteuernden Einkommen“ auf sich hat.

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Der einfachste Weg ist, auf Deinen Steuerbescheid zu schauen, den Du nach Abgabe Deiner Steu­er­er­klä­rung vom Finanzamt erhältst. Denn dort steht fast am Ende der Berechnung diese Zahl: das zu versteuernde Einkommen (abgekürzt zvE). Genau für diesen Wert wird dann die zu zahlende Steuer ermittelt. Wichtig: Das zvE ist weder Dein Brutto- noch Dein Nettogehalt.

Es gibt aber Situationen, in denen Du vorher wissen willst, wie hoch Dein zvE ist. Etwa, wenn es darum geht, ob Du die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage, die Wohnungsbauprämie oder zukünftig eine zusätzliche Förderung für den Heizungstausch erhalten kannst.

So wird das zu versteuernde Einkommen berechnet

Prinzipiell läuft die Berechnung wie folgt: Zuerst werden Deine Einkünfte ermittelt, also zum Beispiel Dein Bruttogehalt abzüglich Deiner Werbungskosten, Dein Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit oder Deine Mieteinnahmen. Davon ziehst Du Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, außergewöhnliche Belastungen und gegebenenfalls Freibeträge ab.

Achtung: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen werden an dieser Stelle nicht abgezogen, sondern erst später direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer.

Nutze einen Rechner des BMF

Das zu versteuernde Einkommen lässt sich, wie eben gezeigt, nicht so einfach ermitteln. Genau genommen ist das auch erst möglich, wenn das jeweilige Steuerjahr abgelaufen ist und Du Deine Einnahmen, aber auch Deine Absetzmöglichkeiten genau kennst.

Mit dem BMF-Steuerrechner des Bundesfinanzministerium kannst Du Dir aber immerhin eine erste Orientierung verschaffen. Klicke dort zuerst auf „Berechnungen zur Lohnsteuer“ und im daraufhin erscheinenden Fenster weiter unten im Bereich „Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags“ auf die entsprechende Jahreszahl. Das Ministerium erklärt, dass dieser zu versteuernde Jahresbetrag „in etwa dem zu versteuernden Einkommen entspricht“. Damit kannst Du also unverbindlich Dein zvE abschätzen.

Grenzsteuersatz und andere Steuersätze

Der wichtigste Steuersatz ist nach unserer Meinung der Grenzsteuersatz. Er gibt an, wie viel Steuern Du für einen zusätzlichen Euro Deines Einkommens zahlen müsstest. Bei einem Grenzsteuersatz von 34 Prozent also 34 Cent. Im deutschen Steuersystem – wie in vielen anderen Ländern – steigt der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen. Dieses Phänomen wird Steuerprogression genannt. Das heißt, bei einem geringeren Einkommen hast Du zum Beispiel nur noch 20 Cent Steuern für den nächsten Euro zu zahlen.

Fünf Tarifzonen für den Grenzsteuersatz

Nun ist es nicht so, dass der Anstieg des Grenzsteuersatzes gleichmäßig vonstattengeht. Stattdessen gibt es fünf Tarifzonen. Diese werden in der Regel jedes Jahr angepasst. Wir beziehen uns in dieser Auflistung auf die Werte des Jahres 2023 und betrachten das für Singles. Bei Ehepaaren sind es die doppelten Werte.

  • Tarifzone 1: Das jährliche zu versteuernde Einkommen beträgt höchstens 10.908 Euro. Das ist der Grundfreibetrag. Bis zu diesem Wert ist der Grenzsteuersatz 0, weil hier auch keine Einkommensteuer anfällt.
  • Tarifzone 2: Bei 10.909 Euro beginnt der Grenzsteuersatz gleichmäßig („linear“) bis zu 15.999 Euro anzusteigen. Am Anfang beträgt er 14 Prozent (Einstiegssteuersatz) und wächst bis auf 24 Prozent.
  • Tarifzone 3: Das dürfte der Bereich sein, in dem sich die meisten Steuerzahlenden wiederfinden. Er beginnt bei 16.000 Euro und endet bei einem zvE von 62.809 Euro. Der Grenzsteuersatz steigt in dieser Zone von 24 Prozent gleichmäßig auf 42 Prozent an.
  • Tarifzone 4: Der Einkommensbereich liegt zwischen 62.810 und 277.825 Euro. Der Grenzsteuersatz bleibt hier konstant bei 42 Prozent – und wird in der Regel als Spitzensteuersatz bezeichnet.
  • Tarifzone 5: Ab 277.826 Euro macht der Grenzsteuersatz einen Sprung auf 45 Prozent. Hier wird dann vom Reichensteuersatz gesprochen.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Grenzsteuersatz steigt ab dem Grundfreibetrag in verschiedenen Schritten an. Er ist der persönliche Spitzensteuersatz. Verdienst Du mehr, steigt auch Dein persönlicher Spitzensteuersatz, also Dein Grenzsteuersatz.

Was bedeuten die anderen Steuersätze?

Drei der anderen Steuersätze haben wir eben schon erwähnt. Es sind lediglich spezielle Grenzsteuersätze:

  • Eingangssteuersatz: 14 Prozent
  • Spitzensteuersatz: 42 Prozent
  • Reichensteuersatz: 45 Prozent

Bleibt nur noch der Durchschnittssteuersatz. Der ist relativ einfach zu erklären: Es ist der Anteil der zu zahlenden Steuer am zu versteuernden Einkommen und wird auch als persönlicher Steuersatz bezeichnet.

Hast Du zum Beispiel im Jahr 2023 ein zvE von 30.000 Euro, musst Du 4.700 Euro Steuern zahlen. Das ergibt (4.700/30.000) x 100 Prozent = 15,67 Prozent.

Der Grenzsteuersatz ist an dieser Stelle übrigens 29,36 Prozent.

Wie ermittelst Du die Einkommensteuer?

Es gibt dazu eine Formel in Paragraf 32 Einkommensteuergesetz. Aber damit solltest Du es gar nicht erst versuchen, weil sie nur schwer verständlich ist.

Wesentlich einfacher geht es mit dem Rechner des BMF. Du gibst dort lediglich das zu versteuernde Einkommen ein, wählst danach aus, ob Du verheiratet/verpartnert oder alleinstehend bist und kannst sogar noch entscheiden, für welches Jahr Du das Ergebnis haben möchtest – von 1958 bis 2023!

Darüber hinaus siehst Du auch den Durchschnittssteuersatz (Durchschnittsbelastung) und den Grenzsteuersatz (Grenzbelastung). Bei einem zvE von 40.000 Euro sieht das Ergebnis für eine alleinstehende Person dann so aus:

Quelle: Screenshot BMF-Rechner (Stand: 30. Juni 2023)

Grundtabelle und Splittingtabelle

Du kannst die Einkommensteuer aber auch in Tabellen ablesen, die Du mit einer einfachen Suche im Internet finden kannst. Meist sind es zwei: die Grundtabelle und die Splittingtabelle.

Die Grundtabelle (Grundtarif) ist anzuwenden bei Alleinstehenden und Ehepaaren, die getrennt (§ 26 Abs. 2 EStG) zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Splittingtabelle (Splittingtarif) greift bei zusammenveranlagten Ehepaaren und bei Verwitweten in dem auf das Todesjahr des Ehegatten folgenden Jahres (§ 32a Abs. 6 EStG).

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