Checkliste für Billigflugangebote

Der Begriff Billigflug steht allgemein für einen Linienflug, der besonders preisgünstig angeboten wird. Geduld, Ausdauer und etwas Glück gelten als die Idealvoraussetzungen, um im Internet einen Billigflug zu ergattern. Unter Billigflug wird hier ein Discountpreis verstanden, der deutlich unter den ermäßigten Preisen von "normalen" Flugpreis-Sonderkontingenten liegt. Ein Flug von Frankfurt-Hahn (nicht Frankfurt!) nach Großbritannien oder Italien für 50 Euro ist zweifelsohne ein Billigflug.

Die preiswerten Airlines bieten sowohl innerdeutsche Flüge als auch Reiseziele im Ausland an. Viele Billigfluggesellschaften fliegen keine Hauptflughäfen an, weil dort die Flughafengebühren deutlich höher sind. Es gibt leider immer noch Reisende, die dies bei ihrer Reiseplanung nicht berücksichtigen.

Mehr und mehr drängen auch etablierte Fluggesellschaften in den Markt der Billigflugangebote, sei es über Tochtergesellschaften, Beteiligungen oder durch Wechsel der Unternehmensstrategie. So hatte Thomas Cook den Markenname "Condor" neu belebt und war mit Condor in das Billigflug-Geschäft eingestiegen. Manche Fluggesellschaften locken als Billigflieger nicht mit stark kontingierten Schnäppchenpreisen, sondern bieten als Discount-Flieger die Plätze zum Festpreis (Fixxpreis) an.

Billigflugangebote waren vom Preis her Lockangebote, weil die noch zusätzlich zu zahlenden Nebenkosten in der Spitze mehrfach so hoch sind, wie der "nackte" Flugpreis. Mit diesen irreführenden Preisen in der Werbung für Billigflugangebote ist jetzt weitgehend Schluss. Der Bundesrat hatte am 18. September 2009 das Gesetz des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung gebilligt. So drohen Fluggesellschaften Bußgelder bis zur Höhe von 25.000 Euro, wenn sie in der Werbung für ihre Flugangebote extra zu zahlende Gebühren wie Steuern (Airport Tax), Flughafengebühren oder sonstige Zuschläge und Entgelte nicht transparent darstellen. Passagiere und Reisende, die einen Verstoß gegen dieses Gebot der Preistransparenz feststellen, können den Sachverhalt auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes melden. Nach einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 müssen die Mitgliedstaaten, die seit November 2008 geltende EU-Verordnung über Luftverkehrsdienste mit nationalen Sanktionen bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen versehen.

Mittlerweile werden im Sprachgebrauch Begriffe wie Billigflug und Billigflieger zunehmend als Synonyme für im Wettbewerb preisgünstige Flugverbindungen verwendet, unabhängig davon, ob es sich um einen Linienflug oder um einen Charterflug handelt. Spätestens seit der Übernahme der dba und LTU durch Air Berlin ist der Konzentrationsprozess unter den deutschen Fluglinien wieder voll im Gange. So hatte Air Berlin auch vor, mit Condor zu fusionieren. Daraus ist aber nichts geworden.

Bitte beachten Sie bei Billigfluglinien:

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