Einfuhrzoll auf Reisesouvenirs und Waren
Achtung Zollkontrolle: Das Mitbringen von Andenken aus exotischen Ländern kann zu bösen Überrraschungen führen. Im schlimmsten Fall droht Gefängnis im Urlaubsland. Gerade die Türkei hat hier sehr scharfe Bestimmungen und der Export von türkischen Kulturgütern (hierzu gehören auch Steine und antike Scherben) wird drastisch bestraft und so manches Mal soll nach Zeitungsberichten nur die Barzahlung von teilweise mehreren Tausend Euro an "Beamte" die Rückreise nach Deutschland ermöglichen. Die Ausfuhrvorschriften sind daher auch in den Urlaubsländern sehr genau zu beachten. Aber auch die Einfuhrvorschriften sind genau zu beachten. So verbieten viele Länder die Einfuhr von Lebensmitteln.
Tierische Souvenirs
Immer wieder werden Reisende mit toten oder lebenden Tieren und Planzen an der Grenze erwischt. Beispiel: Die Koralle aus dem Roten Meer.
Zu den verbotenen Artikeln gehören teilweise auch Gegenstände des täglichen Bedarfs. Beispiel: Die Krokotasche. Wer am Flughafen damit erwischt wird, ist nicht nur das Souvenir los, sondern muss auch noch mit Strafe rechnen. Legal dürfen nur ausgewählte Produkte aus eigens hierfür gezüchteten Tierbeständen ex- und importiert werden. Der Tierzüchter stellt hierfür eine gesonderte Bescheinigung aus.
Devisenvergehen bilden eine weitere Gefahrenquelle. Aus vielen Staaten darf die Landeswährung nicht ausgeführt
werden. Größere Devisenbeträge sind oft beim Zoll zu deklarieren. Verstöße gegen derartige Devisenvorschriften
ziehen hohe Geldbußen nach sich.
Markenpiraterie
Gerade in Asien gedeiht die Produkt- und Softwarepiraterie. Die teuersten Markenartikel und teure Software werden zu Spottpreisen angeboten. Der deutsche Zoll wird gefälschte Produkte beschlagnahmen oder eine Einfuhrverzollung entsprechend dem Wert des Originalproduktes vornehmen. Ärger mit den Originalherstellern und einer "Schadensersatzforderung" steht ggf. auch im Raum. Der Rechteinhaber kann vom Käufer ein angemessenes Entgelt für die Rechtsverletzung verlangen. Dazu muss er allerdings nachweisen, dass der Käufer gewusst hat, dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt.
Bei der Einreise in Deutschland droht zumeist nur das Zahlen von Einfuhrzoll. Oder verstoßen Sie etwa gegen
das Artenschutzabkommen? Schmuggeln Sie? Im Deutschen Zollmuseum in Hamburg können Sie viel über Schmuggelverstecke
erfahren.
Die Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll" gibt einen guten Überblick und ist kostenfrei
bei Zolldienststellen erhältlich. Sie kann auch beim Bundesministerium der Finanzen, Referat Presse und Information,
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin, angefordert werden. Im Internet bietet die
allgemeine Zoll-Website gute allgemeine Informationen sowie speziell für
Reisende
und die Zusammenstellung geschützter Tier- und Pflanzenarten
sollten vor dem Mitbringen von nicht alltäglichen "Reisesouvenirs" kontaktiert werden.
Welche zollrechtlichen Vorschriften bei einer Reise zu beachten sind, hängt davon ab,
- ob Ihr Urlaubsland ein Mitglied der Europäischen Union ist, oder
- es in einem sogenannten "Drittland" liegt.
Gewerbliche Waren von Geschäftsreisenden unterliegen den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs.
Fazit:
Wenn Sie schon mit teurer Uhr oder teurem Glitzerschmuck verreisen, empfiehlt sich eine Kopie des Kaufbeleges mitzunehmen. Falls Sie dann vom Zoll (z.B. bei der Rückreise von Dubai) auf das teure Stück angesprochen werden, sind Sie auf der sicheren Seite. Zumindest vermeiden Sie eine Schätzung, es sei denn, der ausgewiesene Preis ist offensichtlich falsch.
P.S. Es gibt Stimmen aus der Zollverwaltung, wonach wegen der Einführung der Luftverkehrsteuer auf Flugreisen weniger Personal für die Kontrolle von eingeführten Gegenständen zur Verfüghung stehen würde.