Ihr Recht bei Anmietung einer Ferienwohnung

Die Anmietung einer Ferienwohnung von einem privaten Vermieter beinhaltet ein höheres Risiko als die Buchung bei einem Reiseveranstalter. Einzelne schwarze Schafe bieten insbesondere aus dem Ausland ein Ferienhaus im Internet an, das die angebotenen Leistungen nicht erfüllt oder im Extremfall überhaupt nicht existiert. Das Reiserecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 651a ff BGB. Die Regelungen zum Reiserecht setzen "Pauschalreisen" voraus. Das sind Reiseangebote, die sich aus mindestens zwei Leistungen zusammensetzen (Beispiel: Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen). Nur für solche zusammengesetzten Leistungen gilt das Reiserecht.

Immerhin hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Buchung eines Ferienhauses auch ohne weitere zusätzliche Leistungen als "Reise" angesehen werden kann, wenn das Ferienhaus in einem Katalog, wie von einem Reiseveranstalter, angeboten wird. Auch für Ferienhausverträge gilt dann also auch das Reiserecht des BGB.

Tipps zur Anmietung von unbekannten Anbietern:
  • Bei Reiseveranstaltern gibt es zu Ihrer Sicherheit einen Sicherungsschein

  • Fax-Nummer und Festnetz-Nummer des privaten Anmieters im Telefonverzeichnis prüfen

  • ggf. Referenzen erfragen

  • Haben Sie vertraglich angemietet, ist der Preis auch fällig, wenn Sie stornieren

  • Bei Reiseveranstaltern gibt es Stornierungspauschalen

  • Bei Anmietung von einer Privatperson gilt in Deutschland nicht das Reisevertragsrecht, sondern das Mietrecht

  • Der Vermieter ist verpflichtet, das Ferienhaus mangelfrei zu übergeben

  • Der Mieter des Ferienhauses hat die Rechte nach dem deutschen Mietrecht

  • Das Abstellen von Mängeln ist vom Anbieter manchmal schwierig umzusetzen

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