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Die Anmietung einer Ferienwohnung von einem privaten Vermieter beinhaltet ein höheres Risiko als die Buchung bei einem Reiseveranstalter. Einzelne schwarze Schafe bieten insbesondere aus dem Ausland ein Ferienhaus im Internet an, das die angebotenen Leistungen nicht erfüllt oder im Extremfall überhaupt nicht existiert.
Das Reiserecht findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 651 a ff BGB. Die Regelungen zum Reiserecht setzen "Pauschalreisen" voraus. Das sind Reiseangebote, die sich aus mindestens zwei Leistungen zusammensetzen (Beispiel: Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen). Nur für solche zusammengesetzten Leistungen gilt das Reiserecht.
Immerhin hat die Rechtsprechung entschieden, dass die Buchung eines Ferienhauses
auch ohne weitere zusätzliche Leistungen als "Reise" angesehen werden kann,
wenn das Ferienhaus in einem Katalog, wie von einem Reiseveranstalter, angeboten wird.
Auch für Ferienhausverträge gilt also das Reiserecht des BGB.
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