Reisegepäck - Koffer verschwunden

Ärgerlich: Der Koffer als das wichtigste Reisegepäck ist bei der Ankunft verschwunden. Häufig kommt bei Fluggesellschaften der fehlende Koffer mit dem nächsten Flugzeug. Manchmal dauert es etwas länger und manchmal ist der Koffer überhaupt nicht mehr auffindbar. Die Fluggesellschaften sind zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Geschädigte den fehlenden Koffer bei der Fluggesellschaft meldet und Schadensersatz für das fehlende Gepäckstück fordert. An großen Flughäfen haben die Airlines sogar eigene Schalter für derartige Problemfälle. Rechtlich wird unterscheiden, ob das Gepäck eines Passagiers bei einem Inlandslinienflug oder bei einem Auslandslinienflug abhanden kommt.

Bei einem Inlandslinienflug haftet der "Halter des Luftfahrzeugs" für das aufgegebene Reisegepäck nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz. Wenn der Fluggesellschaft keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist die Haftung derzeit auf einen Höchstbetrag von 1700 EUR begrenzt. Der Geschädigte muss seine Ansprüche innerhalb von drei Monaten geltend machen.

Bei einem Auslandslinienflug galt bis Mitte 2004 noch das Haftungssystem "Warschauer Abkommen", einem internationalen Abkommen von 1929, das die Haftung für Zerstörung, Verlust und Beschädigung für Handgepäck auf 547 EUR und für das eingecheckte Gepäck auf 27,35 EUR pro Kilogramm begrenzt hatte. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Warschauer Abkommen durch das Montrealer Abkommen ersetzt. Damit ist auch die Haftungsgrenze von 547 EUR auf rund 1200 EUR für aufgegebenes Reisegepäck und Handgepäck erhöht worden.

Die Fluggesellschaften haften nach der Montrealer Konvention. Diese internationale Vereinbarung im Luftverkehr begrenzt die Haftung auf 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte pro Fluggast. Der Wert dieser Sonderziehungsrechte wird täglich nach den wichtigsten Devisenkursen umgerechnet und so ergibt sich die Erstattungshöchstgrenze von rund 1200 Euro.

Entgangene Urlaubsfreuden werden zwar nicht ersetzt. Aber für Nachteile, die Flugpassagiere wegen eines nur vorübergehenden Gepäckverlustes erleiden, müssen Fluggesellschaften aufkommen. Dazu zählt zum Beispiel der Anzug des Geschäftsmannes um einen wichtigen Geschäftstermin wahrnehmen zu können. Ein Urlauber könnte hier zum Beispiel Kosten für ein Hemd und Shorts beanspruchen. Derartige Ausgaben müssen aber angemessen sein. Außerdem wird bei der Erstattung der Zeitwert und nicht der Neupreis des Gepäcks zugrunde gelegt. Wenn der Kofferinhalt mehr wert ist als 1200 Euro, hat der Reisende Pech gehabt. Ohne eine zusätzliche Reisegepäckversicherung kann der Flugpassagier keine höhere Erstattung begehren.

Auch bei Pauschalreisen in das Ausland werden die Haftungsregeln des Warschauer Abkommens angewandt. Bei Pauschalreisen kann zusätzlich ggf. eine Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter beansprucht werden.

siehe zum Beispiel auch: Flug storniert, verspätet - Gepäckverlust
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Checkliste zur Vorbeugung und Erste Hilfe bei fehlendem Gepäck:
  • Inventarliste für Kofferinhalt zwecks Schadensnachweis für Fluggesellschaft oder Versicherung erstellen
  • Gepäckstücke sowohl außen als auch innen mit Namen und Adresse versehen
  • verdeckte Adressanhänger einsetzen, die möglichen Dieben keinen Blick auf die Anschrift erlauben
  • Kontakt zur Gepäckermittlung am Flughafen suchen ("Lost & Found"-Schalter)
  • Schaden bei beschädigtem Gepäck sofort melden
  • Weiterverfolgung teilweise auch im Internet (z.B. http://gepaeck.lufthansa.com) möglich
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