Urlaubsmängel richtig reklamieren

Ansprüche von Urlaubern an den Reiseveranstalter werden oft wegen Nichteinhaltung einer Frist, wegen Formfehler oder übermäßiger Forderungen zurückgewiesen. Erst weist der Reiseveranstalter und später das Gericht die Reisepreisminderung zurück. Dabei ist das Reiserecht auch vom juristischen Laien nicht so schwierig zu durchschauen. Finanztip.de bietet eine eigene Rubrik zum Reiserecht mit vielen Beispielen, die helfen, den eigenen Sachverhalt in der Rechtsprechung zum Reiserecht zu würdigen. Schon allein die nachstehende Checkliste zeigt die wichtigsten Fehler und gibt Hinweise für das richtige Vorgehen.

Urlaubsmängel - Was ist zu tun?
Die richtige Urlaubsreklamation bildet das Fundament für den eigenen Erstattungsanspruch. Dabei hat der Urlauber vor Ort die folgende Regel genau zu beachten: Mängel präzise und unverzüglich beim Reiseleiter anmelden und Abhilfe begehren.

Checkliste für die Geltendmachung von Urlaubsmängeln:

Reisepreisminderung sowie Schadensersatz
Weiter oben unter dem Stichwort "Ansprüche stellen" wird ausgeführt, dass eventuelle Ansprüche wie zum Beispiel eine Reisepreisminderung innerhalb eines Monats beim Reiseveranstalter geltend zu machen sind.

Es reicht für die Durchsetzung eines derartigen Anspruches mithin nicht aus, sich beim Reklamieren von Reisemängeln nur beim Reiseleiter am Urlaubsort zu beschweren. Pauschalurlauber müssen also eventuelle Ansprüche auch beim Reiseveranstalter spätestens nach ihrer Rückkehr fristwahrend geltend machen. Das gilt selbst dann, wenn der Reiseleiter die Beschwerde schon an den Reiseveranstalter weitergeleitet hat. So zum Beispiel u.a. das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S87/07).

Umkehrschluss: Wer sich nur beim Reiseleiter beschwert, hat keinen Anspruch auf eine Reisepreisminderung oder Schadensersatz wegen Reisemängel geltend gemacht. Der Anspruch muss gegenüber dem Reiseveranstalter (präzise) erklärt werden. Denn der Reiseleiter ist kein "rechtsgeschäftlicher Vertreter" des Reiseveranstalters. Die Urlauber können natürlich auch schon während ihres Urlaubs den Reiseveranstalter entsprechend kontaktieren.

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