Erstmals im Jahr 2005 sind Reiseinteressenten mit einem Reisekatalog konfrontiert worden, in dem keine festen Reisepreise mehr vorgegeben waren. Der Weg zu einer Reisepreisbörse, die weitgehend abhängig von Angebot und Nachfrage den Reisepreis einer Urlaubsreise steuert, ist nicht mehr fern. Da eine Reisepreisbörse den Wert der Reise aktuell wieder gibt, würden hiervon - zumindest in der Thoerie - sowohl die eiseveranstalter als auch die meisten Urlauber profitieren.
Stellvertretend für viele Veröffentlichungen wird hier - auch unter Bezugnahme auf die Zeitung Hamburger Abendblatt vom 3.8.2002 und die Zeitschrift Stern Heft 24/2003 - gezeigt, wie Reiseveranstalter schon seit langer Zeit mit den Reisepreisen jonglieren und wie die Reisepreise sich teilweise täglich ändern können.
Yield-Management in der Touristik
Yield-Management im Touristikgeschäft bedeutet, den maximalen Ertrag zu erzielen, indem Angebot und Nachfrage zum jeweils bestmöglichen Preis in Einklang gebracht werden. Nach Möglichkeit soll dabei kein Kunde an die Konkurrenz verloren gehen. Für diese Ertragsoptimierung sorgen zum Beispiel bei TUI eine Vielzahl von "Yield-Managern", deren Aufgabe vorrangig darin besteht, dass "das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt und zum richtigen Preis an den richtigen Kunden" gebracht wird.
Touristik-Yield-Manager verarbeiten riesige Datenmengen in ihren Rechnern, erstellen daraus Prognosen, welche Reisen sich wann verkaufen lassen, und entscheiden innerhalb einer Stunde, wie auf Abweichungen von den Prognosen zu reagieren ist. Mal starten sie schnelle Werbekampagnen, mal bieten sie Sonderpreise, mal holen sie sich zusätzliche Hotelbetten und Flugzeugplätze aus Nachbarländern, wenn da die Geschäfte weniger gut laufen als in Deutschland.
So hatte nach der Zeitschrift "Stern" die Leitung der "Koordination Verkaufssteuerung Ost" im Mai 2003 das Problem, die hohen freien Kapazitäten für die Türkei an den Kunden zu bringen. So wurde zum Beispiel das Hotel "Pine Beach" in der Türkei von 709 EUR auf 449 EUR im Preis gesenkt. Pech für die paar Frühbucher oder die anderen Bucher, denen im Reisebüro weiterhin der Normalpreis von 709 EUR genannt wird. Wegen der Provisionen werden günstige Sonderaktionen im Reisebüro schon mal in der Schublade gelassen. Am 23. Mai ist der Preis für das Hotel wieder hochgesetzt worden, weil auf Grund der Sonderaktion das Hotel nun ausreichend belegt war.
Last-Minute-Bucher sollten daher immer mehrere Angebote vergleichen. Dies bedeutet: Im Internet mehrere Reisedatenbanken konsultieren, am besten eine Webseite, die auf jeweils einer Seite mehrere Reisedatenbanken zum gleichen Wunschreiseziel abfragt. Im Reisebüro sollte konkret nachgefragt werden, ob für das Reiseziel "XYZ" derzeit ein Sonderkontingent vorliegt.
Die genaue Kenntnis der Nachfrage erlaubte etwa der TUI-Tochter Hapag-Lloyd, einen Flug lange vor dem Termin für 350 Euro anzubieten, sechs Wochen vorher die Nachfrage mit einem Preis von 250 Euro anzuheizen, aber dann drei Tage vor dem Flugtermin wieder auf 400 Euro zu erhöhen.
BGH bestätigt flexible Preise im Urlaubskatalog
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 29. April 2010 – I ZR 23/08 entschieden, dass ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50 Euro für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt.
Zum Sachverhalt: Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte den Reiseveranstalter TUI wegen der Preisangaben in einem Prospekt für Pauschalreisen vor allem an die Costa del Sol verklagt. In dem Prospekt wurde im Zusammenhang mit der Angabe der Kosten für den Hotelaufenthalt und den Flug auf eine Übersicht Bezug genommen, aus der sich für ein bestimmtes Reiseziel – je nach ausgewähltem Hotel, Zimmerkategorie und Reisezeit – ein Grundpreis ergab. Hinsichtlich der Zu- oder Abschläge für den jeweiligen Abflughafen verwies der Prospekt darauf, dass sich der Reisepreis je nach Buchungszeitpunkt und Abflughafen um 50 Euro pro Flugstrecke erhöhen oder ermäßigen könne. Diese Zu- oder Abschläge könnten tagesaktuell beim Reisebüro erfragt werden
Begründung des Gerichts: Ein solcher Preisanpassungsvorbehalt ermöglicht den Reiseveranstaltern bei katalogbasierten Angeboten eine größere Preisflexibilität, wie sie beim Internetvertrieb ohne weiteres besteht. Die Beklagte hat sich in dem beanstandeten Prospekt eine Preisänderung nur in beschränktem Ausmaß (±50 Euro pro Flugstrecke) und nur hinsichtlich der Flughafenzu- und abschläge vorbehalten. Auf den Umstand, dass sich die endgültigen Preise in diesem Rahmen noch vor der Buchung ändern könnten, wurde mit ausreichender Deutlichkeit hingewiesen.
| Verwandt: Preisänderungsvorbehalt für Pauschalreisen |
Urlaubspreisvergleich im Internet
Der Urlauber hat aber schon seit langem zahlreiche Möglichkeiten im Internet einen aussagekräftigen Reisepreisvergleich vorzunehmen. Das folgende Beispiel für einen Reisepreisvergleich ist schon älter und zeigt, das schon seit vielen Jahren Urlauber - zumindest Pauschalreisende - gute Vergleichsmöglichkeiten nutzen können. Flexible Reisepreise ermöglichen den Reiseveranstaltern eine noch genauere Kalkulation, die aufgrund des starken Wettbewerbs im Touristikgeschäft letztlich den Urlaubern auch wieder zugute kommt.
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