Baulärm im Urlaub Das sind Deine Rechte, wenn es im Hotel zu laut ist

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Lärm im Hotel ist ein Reisemangel. Du kannst Abhilfe einfordern und Geld zurückverlangen, also den Reisepreis mindern.
  • Wie viel der Reiseveranstalter erstatten muss, hängt davon ab, wie laut es ist und ob Du tagsüber oder auch nachts gestört wirst.
  • Nach der Frankfurter Tabelle kannst Du bei Lärm am Tag zwischen 5 und 25 Prozent des Reisepreises zurückverlangen, bei Lärm in der Nacht zwischen 10 und 40 Prozent.
  • Beläuft sich die gesamte Minderung auf mindestens 50 Prozent, hast Du zusätzlich Anspruch auf Entschädigung wegen verlorener Urlaubstage.

So gehst Du vor

  • Ist es im Hotel zu laut, melde den Mangel der Reiseleitung und verlange zum Beispiel ein anderes Zimmer. Du kannst dazu unser Mus­ter­schrei­ben nutzen.

    Mängelanzeige vor Ort
  • Führe ein Lärmprotokoll, falls der Lärm anhält.
  • Nach dem Urlaub kannst Du eine Erstattung des Reisepreises fordern, sofern der Veranstalter den Mangel nicht behoben hat.
  • Mach Deine Rechte schriftlich geltend. Dazu kannst Du unseren Musterbrief verwenden.

    Musterbrief Reisemängel

Im Urlaub soll es entspannt zugehen. Kaum etwas stört dabei so sehr wie Lärm. Wenn das Hotel gerade unter großem Krach umgebaut wird, oder Diskotheken die Nächte durchlärmen, dann hast Du das Recht, den Reisepreis zu mindern – also einen Teil des Geldes zurückzuverlangen. Zum Lärm kommen meist noch andere Mängel wie Staubentwicklung hinzu, so dass Reisende oft hohe Erstattungen fordern können.

Durch das neue Pauschalreiserecht gelten für Buchungen seit dem 1. Juli 2018 neue Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Wer seinen Urlaub vor diesem Stichtag gebucht hat, muss bei Mängeln das bisher geltende Recht beachten. In diesem Ratgeber weisen wir immer sowohl auf die alten als auch die neuen Regelungen hin.

Lärm ist ein Reisemangel

Lärm macht nicht nur krank, er ist rechtlich auch eindeutig ein Reisemangel. Du hast deshalb das Recht, Abhilfe zu verlangen (§ 651c a. F. Absatz 1 BGB, § 651k BGB). Manchmal hilft schon ein anderes Zimmer im Hotel.

Aber: Gewisse Unannehmlichkeiten und Unzulänglichkeiten, die sich aus dem Massencharakter der Pauschalreise ergeben, müssen Reisende in Kauf nehmen. Ist das Zimmer einfach hellhörig, kann der Urlauber kein Geld zurückverlangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 10. Februar 2015, Az. 21 U 149/14). Auch wenn Kinder in der Hotelanlage lärmen, können Reisende keine Erstattung verlangen.

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Wie viel Geld kannst Du zurückverlangen?

Wird es nichts mit der Erholung durch ein ruhiges Hotel, kannst Du einen Teil der Kosten zurückfordern (§ 651m BGB). Wie viel der Reiseveranstalter erstatten muss, hängt davon ab, wie laut es ist und ob Du tagsüber oder auch nachts gestört wirst. Grundsätzlich keine Rolle spielt, ob das Hotel für den Lärm verantwortlich ist oder nicht. Außer der Veranstalter hat im Prospekt ausdrücklich auf die möglichen Beeinträchtigungen hingewiesen.

Die „Frankfurter Tabelle“ als Richtschnur

Die sogenannte Frankfurter Tabelle aus den 80er Jahren liefert einen Anhaltspunkt dafür, in welcher Höhe Du wegen Lärm den Preis mindern kannst. Die Tabelle dient trotz ihres Alters immer noch sehr gut zur Orientierung. Allerdings sind Reiseveranstalter nicht daran gebunden – eine klare gesetzliche Vorgabe fehlt.

Laut Frankfurter Tabelle kannst Du bei Lärm am Tag zwischen 5 und 25 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Kannst Du nachts wegen Lärm nicht schlafen, steht Dir eine Erstattung zwischen 10 und 40 Prozent zu.

Im Einzelfall bis zu 66 Prozent Minderung: Die folgende Tabelle fasst wichtige Urteile zu Reiselärm zusammen. Sie zeigt, dass die aktuelle Rechtsprechung bei Lärm im Einzelfall mittlerweile höhere Minderungen zulässt, als in der Frankfurter Tabelle vorgeschlagen.

Beispiele aus der Rechtsprechung zu Lärm bei Pauschalreisen

SachverhaltQuote für MinderungUrteil                               
Umfangreiche Bauarbeiten
werktags im Hotel von
8:30 bis 17:30 Uhr
66 %AG Köln, 28. August 2007, Az. 133 U 640/05
Umfangreiche Bauarbeiten
werktags im Hotel
50 %LG Frankfurt, 26. Juli 2010, Az. 2-24 S 135/09
Baulärm auf kleiner Ferieninsel
auf den Malediven
50 %LG Frankfurt, 7. April 2016, Az. 2-24 O 51/15
Baulärm im Hotelzimmer gegenüber33 %AG Bad Homburg, 7. Januar 1997, Az. 2 C 3263/96-19
Baulärm am Pool tagsüber
bei eingehaltener Mittagspause
bis 16 Uhr
15 %AG Viersen, 26. März 2013, Az. 31 C 391/11
Freiluft-Diskothek in der
Hotelanlage täglich von
22 bis 5 Uhr
60 %AG Köln, 26. Februar 2008, Az. 133 C 533/06
Lärm durch Abendveranstaltungen
im Hotel bis 23:30 Uhr (im Prospekt wurde darauf hingewiesen)
0 %OLG Düsseldorf, 10. Februar 2015, Az. I-21 U 149/14
Fluglärm5 %LG Frankfurt, 1. August 2006, Az. 2-24 S 262/05
Lärm durch Klimaanlage auf dem Balkon5 %AG Köln, 23. September 2013, Az. 142 C 515/12
Kinderlärm0 %LG Kleve, 20. Dezember 1996, Az. 6 S 34/96

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 6. Juli 2018)

Gibt es bei Lärm im Hotel eine Entschädigung?

Ist die Beeinträchtigung durch den Lärm und andere Mängel erheblich, steht Dir zusätzlich noch eine Entschädigung für verlorene Urlaubszeit zu. Das ist der Fall, sobald Du 50 Prozent oder mehr vom Reisepreis erstattet bekommst (Minderungsquote).

So viel kannst Du verlangen: Multiplizier den Reisepreis pro Tag mit der Anzahl der verlorenen Urlaubstage und der Minderungsquote. Du kannst also den Reisepreis anteilig zurückverlangen und den gleichen Betrag zusätzlich als Entschädigung fordern (§ 651f Abs. 2 a. F. BGB, § 651n Abs. 2 BGB).

Beispiel: Kostet eine 10-tägige Pauschalreise 2.000 Euro, beträgt der Reisepreis pro Tag 200 Euro. Sind an 8 Tagen der Lärm und andere Mängel so erheblich, dass der Reisende 50 Prozent mindern kann, kann er 800 Euro Reisepreisminderung und zusätzlich 800 Euro Entschädigung erhalten.

Wie kannst Du Lärm im Hotel beweisen?

Niemand nimmt in den Urlaub ein Lärm-Messgerät mit. Deshalb musst Du andere Beweise sammeln, die den Lärm nachvollziehbar belegen. Ein Lärmprotokoll bietet sich an. Du notierst dazu, wann und wie lange Dich der Lärm jeden Tag gestört hat. Beginnen die Bauarbeiten im Hotel zum Beispiel um 8 Uhr, notier das.

Zusätzlich solltest Du Fotos von den Lärmquellen, etwa der Baustelle oder letzten Schaumparty in der Diskothek des Hotels machen. Apps zur Messung des Lärms sind zwar oft ungenau, können aber trotzdem ein guter Anhaltspunkt für die Lautstärke sein. Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte hat für alle Nutzer eines iPhones oder Android-Smartphones eine kostenlose App zur Messung der Lärmbelastung herausgegeben, die Du im Urlaub für Dein Lärmprotokoll nutzen kannst.

Hilfreich ist es auch, mit dem Mobiltelefon ein kurzes Lärm-Video zu Beweiszwecken zu drehen. Entweder von der Lärmquelle selbst, oder aber Du filmst, wie Du mit einer anderen Person trotz des Lärms zu reden versuchst.

So kommst Du an Dein Recht

Du musst den Lärm schon vor Ort als störend angezeigt haben – am besten schriftlich. Dafür kannst Du unser Muster zur Mängelanzeige vor Ort verwenden. Lass den Lärm als Mangel feststellen und verlange Abhilfe innerhalb einer (kurzen) Frist.

Mus­ter­schrei­ben Mängelanzeige

Hier kannst Du Dir unser Musterformular für eine Mängelanzeige vor Ort herunterladen:

Zum Download

Hast Du vor dem 1. Juli 2018 Deine Reise gebucht, musst Du nach der Rückkehr innerhalb eines Monats wegen des Lärms und eventuell zusätzlicher Mängel schriftlich einen Teil des Reisepreises zurückfordern. Diese Ausschlussfrist gilt für Buchungen nach dem neuen Pauschalreiserecht nicht mehr.

Fordere einen konkreten Betrag, der sich an der Frankfurter oder Kemptener Tabelle orientiert. Für das Schreiben kannst Du unseren Musterbrief Reisemängel verwenden und an Deine Reise anpassen.

Mus­ter­schrei­ben Reklamation nach Rückkehr

Hier kannst Du Dir unseren Musterbrief für eine Reklamation nach Rückkehr herunterladen:

Zum Download

Weigert sich der Veranstalter, einen Teil des Reisepreises zu erstatten, brauchst Du Hilfe. Dazu kannst Du Dich an eine Verbraucherzentrale wenden, die nach einer Beratung auch den Schriftverkehr mit dem Unternehmen übernimmt.

Es gibt keine spezielle Anlauf- oder Schlichtungsstelle für Beschwerden zu Pauschalreisen. Zuständig ist vielmehr die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle.

Du kannst auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der auf Reiserecht spezialisiert sein sollte. Hast Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung, klär unbedingt vorab, ob sie die Kosten für den Anwalt und eventuell ein Gerichtsverfahren übernimmt.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

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