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Die Beliebtheit des Tagesgeldkontos als eine - nicht nur kurzfristige Geldanlage - ist schnell erklärt. Insbesondere bei niedrigen Kapitalmarktzinsen sind die Zinssätze für eine Geldanlage auf einem Tagesgeldkonto als besonders attraktiv zu bezeichnen. Spätestens seit der Pleite von Lehman Brothers und der weltweiten Stützung von Banken bis hin zur praktischen Insolvenz von Griechenland und dem Bonitätsrisiko von Staatsanleihen wissen nicht nur kurzfristige Anleger die Qualitäten von Tagesgeldkonten zu schätzen. Und doch gibt es gewaltige Unterschiede. Man denke nur an Kaupthing oder Parex oder noa Bank. [Mehr hierzu auch im Artikel Einlagensicherung bei Kaupthing und Parex].
Schon viele Sparer mussten erkennen, wie wichtig die Absicherung von Sparanlagen über einen Einlagensicherungsfonds ist. Beispiel: Am 2. August 2006 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Dazu hatte die Bafin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen. Nach Ansicht der BaFin bestand bei der Privatbank Reithinger die Gefahr, dass die Privatbank die Kundengelder, d.h. die Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr erfüllen könnte. Die Reithinger-Bank gehörte auch nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an.
Mehr Sicherheit als auf dem Tagesgeldkonto gibt es nicht
Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Wie nachstehend gezeigt wird, ist aber Tagesgeldkonto nicht gleich Tagesgeldkonto, was zumindest die Sicherheit angeht. Es ist mithin zu beachten, ob und welche Absicherung greift. Dabei gilt als Faustregel die Prüfung: "Erfolgt die Absicherung in Deutschland oder in einem anderen Land" und "Greift eine Entschädigungseinrichtung oder ein weitergehender Einlagensicherungsfonds". Dabei können ausländische Anbieter auch durchaus besonders attraktiv sein. Beispiel: Royal Bank of Scotland, denn hier ist der englische Staat der Hauptanteilseigner.
Die Wahl der Bank oder Sparkasse für die Geldanlage als Tagesgeld sollte nicht nur nach dem günstigsten Tagesgeldzinssatz erfolgen. Es sind zum Beispiel auch zu beachten: Bankkonditionen allgemein, Mindestanlagebetrag, Einlagensicherung. Kriterien wie Zinsgutschriften und Zinsverrechnung im Jahr können hingegen vernachlässigt werden. Das wichtigste Kriterium zur Prüfung der Sicherheit ist die Prüfung der Einlagensicherheit: Banken mit Sitz in Deutschland schützen Tagesgeldeinlagen zumeist zu 100 Prozent.
Beispiel Kunden der Noa Bank
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am 18. August 2010 gegenüber der noa bank GmbH & Co. KG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem hatte die BaFin angeordnet, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihm gegenüber bestimmt sind ("Moratorium"). Man habe das Moratorium anordnen müssen, um die verbliebenen Vermögenswerte zu sichern. Dem Institut drohten nach dem Insolvenzantrag der zum Konzern gehörigen noa Factoring AG die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Die noa Bank hatte mit hohen Zinsen für ein Tagesgeldkonto und für ein Festgeldkonto geworben. Dazu hatte sie völlige Transparenz versprochen. Doch die Eigenkapital-Ausstattung der noa Bank war zu gering. Die Kunden der noa Bank waren damit ein Fall für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Wer es als Bankkunde noch nicht weiß: Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen der Entschädigungseinrichtung und dem Einlagensicherungsfonds. [Mehr hierzu im Artikel Einlagensicherungsfonds]. Denn die noa Bank war nicht Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V..
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG)
Der gesetzliche Entschädigungsanspruch für Bankkunden ist im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geregelt. Das EAEG verpflichtet Kreditinstitute, zur Sicherung ihrer Einlagen und Verbindlichkeiten einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Die Zuordnung zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Der gesetzliche Einlagenschutz umfasst neben sämtlichen Einlagenarten – im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen – auch auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen unterliegen nicht diesem Schutz.
Höhe des Entschädigungsanspruches: Nach § 4 EAAG ist der Entschädigungsanspruch der Höhe nach begrenzt auf den Gegenwert von 100.000 Euro der Einlagen sowie 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro. Diese Obergrenze der Sicherheit bezieht sich auf die Gesamtforderung des Gläubigers gegen das Kreditinstitut, unabhängig von der Zahl der Konten. Der Bankkunde hat nach der EU-Richtlinie nur dann einen Entschädigungsanspruch, sofern seine Einlagen auf Euro oder auf die Währung eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) lauten.
Je nachdem, bei welcher Bank oder Sparkasse der Kunde sein Festgeld- oder Tagesgeldkonto unterhält, kommt für den Bankkunden eine der folgenden Organisationen zur Absicherung der Kundengelder in Betracht.
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Daneben gibt es für die öffentlich-rechtlichen Institute die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (EdÖ) und für sonstige Finanzdienstleister die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Neben der EdB besteht für die Kreditinstitute in privater Rechtsform auf freiwilliger Basis der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.
Die noa bank GmbH & Co. KG war der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugeordnet. Die noa bank GmbH & Co. KG wirkte nicht am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Die Bankkunden der noa Bank können daher nicht von der weitergehenden Einlagensicherung profitieren. Kunden, die ein Tagesgeldkonto eröffnen möchten, sind daher gut beraten, sich über die Art der Absicherung der jeweiligen Bank oder Sparkasse zu informieren.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken
Durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30% des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert. Dieser Schutz umfasst alle "Nichtbankeneinlagen", also die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes öffentlicher Banken
Auch hier ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH (gesetzliche Einlagensicherung) und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (freiwillige Einlagensicherung als VÖB-Einlagensicherungsfonds).
Der vom VÖB-Einlagensicherungsfonds vermittelte Einlagenschutz ist subsidiär. Er schützt Einleger und Einlagen nur, soweit diese nicht bereits durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH abgedeckt werden. Wer als Kreditinstitut dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. angehört, kann immer aktuell der VÖB Website entnommen werden.
Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Sparkassen-Finanzgruppe wirbt u.a. damit, dass die Einlagen bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe in unbegrenzter Höhe abgesichert sind. So heißt es auf der Website: Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten; mussten noch nie Einleger entschädigt werden; ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.
Wie funktioniert der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe?
Die einzelnen Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes sind miteinander verknüpft. Zwischen den bei den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gebildeten 11 Sparkassenstützungsfonds besteht ein überregionaler Ausgleich. Dieser tritt ein, wenn bei einem regionalen Sparkassen- und Giroverband die für die Regelung eines Stützungsfalles notwendigen Aufwendungen die vorhandenen Fondsmittel übersteigen.
Auf diese Weise werden alle 11 regionalen Sparkassenstützungsfonds zu einer Haftungsgemeinschaft verbunden, so dass trotz der Selbstständigkeit der regionalen Einrichtungen in einem Notfall das Gesamtvolumen aller Fonds gemeinschaftlich zur Verfügung steht.
Für die Landesbanken/Girozentralen ist beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ein selbstständiger Fonds, die Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen, gebildet, ebenso ein Sicherungsfonds für die Gruppe der Landesbausparkassen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Deutscher Sparkassen- und Giroverband.
BVR - Garantiefonds des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Besonderheit: Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt auch zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung die in Kundenbesitz befindlichen Inhaberschuldverschreibungen von den der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Banken.
In die Sicherungseinrichtung des BVR sind alle Mitgliedsbanken des BVR einbezogen, d.h. Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD-Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute des FinanzVerbundes wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG. Kunden können sich die Mitwirkung ihrer Bank von dieser selbst - durch Vorlage der "Urkunde über die Zugehörigkeit zur Sicherungseinrichtung des BVR" - oder vom BVR nachweisen lassen.
Bei der Sicherungseinrichtung besteht ein durch Beitragszahlungen der angeschlossenen Banken gespeister Garantiefonds und ein aus ergänzenden Garantieerklärungen (abstrakten Zahlungsverpflichtungen) der einbezogenen Banken gebildeter so genannter Garantieverbund. Diese beiden Plafonds sind Vermögen des BVR und werden von ihm verwaltet. Die Garantiefondsmittel sind als Sondervermögen des BVR getrennt von dessen sonstigem Vermögen anzulegen.
Weitere Kriterien zur Wahl des passenden Tagesgeldkontos
In diesem Artikel ist das Kriterium der Sicherheit von Tagesgeldkonten in den Vordergrund gestellt worden. Denn Verbraucher stellen sich immer wieder die Frage: "Wie sicher ist mein Tagesgeld?" Letztlich gibt es aber nicht nur ein sondern mehrere sichere Tagesgeldofferten. Dabei ist auch zu berücksichtigten, dass die Banken bei ihren Angeboten gern "tricksen", d.h. es gilt auch zu prüfen, wie lange oder unter welchen Voraussetzungen der "attraktive" Zinssatz überhaupt gezahlt wird. Als Standardtrick gilt bei vielen Anbietern die zeitliche Begrenzung, wonach Neukunden mit einem attraktiven Zinssatz gewonnen und als Bestandskunden mit einem mageren Zinssatz abgespeist werden.
Viele attraktive Angebote von Banken für Tagesgeldzinsen gelten nur für Neukunden. Bestandskunden müssen dann um den Erhalt der gleichen Topkonditionen mit der Bank kämpfen. Eine gute Übersicht bietet die Tabelle attraktiver Tagesgeld-Zinssätze. Das aktuell günstigste Angebot lässt sich schnell herausfiltern und mit den wichtigsten Eckdaten zu anderen Tagesgeld-Offerten vergleichen.
Reine Lockangebote werden im Vergleich "aktuelle Tagesgeldzinsen" weitgehend ausgeklammert. Beispiel: Ein Bankangebot, das nur für Neukunden und auch nur für einen bestimmten (zumeist) kurzen Zeitraum gilt, wird nicht aufgenommen. Gleiches gilt für Bankangebote, die eine optisch hohe Verzinsung der Geldanlage anbieten aber beim genauen Hinsehen dafür erwarten, dass gleichzeitig ein Aktiendepot übertragen wird oder mehrere Wertpapiertransaktionen in einem neu zu eröffenenden Aktiendepot erfolgen. So wird sichergestellt, dass die im Vergleich hervorgehobenen Tagesgeldangebote auch wirklich unter echten Vergleichsbedingungen attraktiv sind.
Das Zinssatzhöhe für Tagesgeld variiert in den Angeboten stark. So orientiert sich die Höhe des angebotenen Zinssatzes unter anderem nach der Höhe der Geldanlage. Sehr hohe Summen werden in der Regel geringer verzinst, weil mit attraktiven Tagesgeldkonditionen insbesondere auch Neukunden akquiriert werden. Manche Banken verlangen für die Gewährung der Top-Konditionen, dass auch ein Depotkonto eingerichtet und auch betrieben wird. So ist natürlich kein echter Vergleich von Tagesgeldkonten möglich. Es gibt auch Unterschiede in der Verzinsung zwischen privaten und geschäftlichen Tagesgeldanlagen.
Fazit: Ein Tagesgeldkonto bietet eine attraktive und sichere Verzinsung und die Geldanlage ist kurzfristig verfügbar. Ein Tagesgeldkonto ist eine lohnenswerte Alternative für Ihr geparktes oder unverzinstes Guthaben. Es gibt auch eine klare Tendenz zum "Zweitkonto", d.h. ein zentrales Refenzkonto und mindestens eins aber immer häufiger auch zwei oder sogar noch mehr Tagesgeldkonten bei verschiedenen Banken. Neben der Sicherheit und dem Ausnutzen der Zinsunterschiede kommt bei einzelnen Anlegern noch ein weiterer Beweggrund dazu: Von der Existenz des weiteren Bankkontos (hier Tagesgeldkonto) muss nicht unbedingt "XYZ" etwas erfahren.|
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