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Es besteht ein starker Wettbewerb der Banken und Sparkassen um den Privatkunden. Beispiele: Erwerb der Postbank durch die Deutsche Bank und die Ausrichtung der Commerzbank auf Privatkunden und Mittelstand. Telefonbanking und Online-Banking gewähren nicht selten Sonderkonditionen und bieten die Ersparnis von Kontoführungsgebühren. Der vorgenannte leistungsstarke Girokontovergleich umfasst Direktbanken und Filialbanken und wendet sich an Verbraucher, die es genau wissen wollen. Für den Verbraucher stellt sich so die Frage: Welche Bank bietet das beste Angebot für meine täglichen Geldgeschäfte? Vergleichen Sie daher anonym die Kontoführungsgebühren und Transaktionsgebühren nach Ihren Vorgaben.
Versteckte Kontoführungsgebühren
Der vorgenannte umfassende Vergleich der Bankgebühren für ein Girokonto beinhaltet alle wesentlichen Faktoren. An dieser Stelle wird auf die folgenden Aspekte beim Vergleich der Bankleistungen kurz eingegangen.
Zweites Girokonto eröffnen?
Es gibt im praktischen Alltag viele gute Gründen dafür, ein zweites Girokonto zu führen. Häufig sind es Beweggründe wie zusätzliche Sicherheit, insbesondere bei Onlinetransaktionen oder auch Trennung von anderen Ausgaben in der Familie. Ein Girokonto braucht heute nicht mehr bei der Hausbank geführt zu werden. Online-Banking und Telefon-Banking haben den Kontakt zum Schalterbeamten ersetzt. Im Vordergrund stehen daher Fragen wie Girokontogebühr, durchschnittlicher Dispositionskredit, sowie gewünschte Bankkarten und Kreditkarten.
Gebühren für die unverlangte Zusendung von Kontoauszügen
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.04.2011 - 2-25 O 260/10 darf eine Bank für die Übersendung von Zwangskontoauszügen kein Entgelt verlangen. Im Urteilsfall sahen die Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank vor, dass Bankkunden den Kontoauszug per Post zugeschickt erhalten, sofern sie diesen nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür wurde dem Kunden der Deutschen Bank ein Entgelt von 1,94 Euro in Rechnung gestellt. Die Deutsche Bank hatte erklärt, dass sie die Abbuchung der Gebühr bereits mit der Urteilsverkündung eingestellt hat. Ähnliche Gebührenklauseln für die Zusendung von "Zwangskontoauszügen" verwenden bzw. verwendeten zahlreiche andere Banken und Sparkassen. Die Verbraucherzentrale hat entsprechende Abmahnungen an ausgesuchte Banken und Sparkassen versendet.
Gebühren für Darlehenskonten sind unzulässig
Kunden müssen für einen Kredit nur die Zinsen zahlen. Weitere Gebühren wie für die Kontoführung des Kredites sind unzulässig. Eine Bankklausel zu Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten ist daher unwirksam. Während das Oberlandesgericht Stuttgart mit seinem Urteil vom 21. Oktober 2010 - 2 U 30/10 die Erhebung einer Gebühr für Darlehenskonten noch als angemessen ansieht, hat der Bundesgerichtshof eine solche Klausel mit seinem Urteil vom 7. Juni 2011 - XI ZR 388/10 als unzulässig verworfen. Denn Klauseln, die es einem Kreditinstitut ermöglichen, Entgelte für Tätigkeiten zu erheben, die es im eigenen Interesse erbringt, halten nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB nicht stand. Sie sind mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar sind und sie benachteiligen die Kunden von Banken und Sparkassen unangemessen.
Ein ähnliches Urteil hatte schon kurz vorher das OLG Karlsruhe gefällt. Danach gilt: Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts verwendete Klausel "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten ..." ist im Bankverkehr mit Verbrauchern nach § 307 BGB unwirksam. So hatte das OLG Karlsruhe im Urteil vom 8.2.2011 - 17 U 138/10 entschieden, dass eine beklagte Sparkasse die Verwendung der Klausel, wonach sie "Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten" von 12,00 Euro pro Jahr erhebt, gegenüber Verbrauchern unterlassen muss. Die Klausel benachteiligt den Verbraucher in unzulässiger Weise, weil ein Entgelt von ihm verlangt wird, obwohl die Tätigkeit (Entgegennahme von Zins- und Tilgungszahlungen, Zahlungsüberwachung) allein im Interesse der Sparkasse liegt. Das Verlangen zusätzlicher Kontoführungsgebühren führt nämlich zu einer verdeckten Verteuerung der Kredite durch die Abwälzung von anteiligen allgemeinen Betriebskosten und Verwaltungsaufwendungen, die das Kreditinstitut aus den Kreditzinsen decken muss. Soweit die Sparkasse argumentiert, sie stelle dem Kunden zum Jahresende einen Jahreskontoauszug zur Verfügung, wird diese zusätzliche Serviceleistung für den Kunden nicht durch die streitige Klausel abgedeckt.
Fazit: Im Online-Zeitalter ist der Wechsel von einer Bank zu einer anderen Bank sehr viel leichter, schneller und komfortabler möglich als früher. Trotzdem sollte ein Verwaltungsaufwand einkalkuliert werden. Immer mehr Bürger haben - aus unterschiedlichen Motiven - nicht nur ein Girokonto. Die Zahl der Mehrkonteninhaber nimmt zu. Beachten Sie bei einem Bankwechsel: Dauerauftrag, Lastschrifteneinzug und Einzugsermächtigung sind jeweils an die neue Bankverbindung anzupassen.
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