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Kontenevidenzzentrale und Zinserträge

Steuern: Der Klügere gibt die Dividenden und Zinsen an ...

Ehrlich währt am längsten: Dieses alte Sprichwort sollten sich Kapitalanleger noch stärker zu Herzen nehmen, denn ihr Anlageverhalten wird für den Fiskus immer transparenter. Ab dem 1. April 2005 können die Finanzämter per Mausklick feststellen, über welche Bankverbindungen ein Bürger verfügt. Dann bekommt nämlich auch die Finanzverwaltung Zugriff auf die so genannte Kontenevidenzzentrale, in der Banken und andere Finanzdienstleister Stammdaten von rund einer halben Milliarde Konten und Depots ihrer Kunden eingespeist haben.

Weitere Informationen zur Identifizierung säumiger Steuerzahler kann sich das Finanzamt leicht verschaffen: Ab dem Steuerjahr 2004 sind Banken und Sparkassen zudem verpflichtet, jedem Anleger eine Jahresbescheinigung über die erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne auszustellen. Der Steuerpflichtige muss dem Finanzamt diese Bescheinigung auf Nachfrage vorlegen. Mancher verschwiegene oder vergessene Zinsbetrag oder Veräußerungsgewinn wird in Zukunft auffallen.


Börsenratgeber 01/2005
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