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Kontenevidenzzentrale und Zinserträge
Steuern: Der Klügere gibt die Dividenden und Zinsen an ...
Ehrlich
währt am längsten: Dieses
alte Sprichwort sollten sich Kapitalanleger noch
stärker zu Herzen
nehmen, denn ihr Anlageverhalten wird für den Fiskus immer
transparenter. Ab
dem 1. April 2005 können die Finanzämter per Mausklick
feststellen, über welche
Bankverbindungen ein Bürger verfügt. Dann bekommt
nämlich auch die Finanzverwaltung
Zugriff auf die so genannte Kontenevidenzzentrale, in der Banken und
andere Finanzdienstleister
Stammdaten von rund einer halben Milliarde Konten und Depots ihrer
Kunden eingespeist
haben.
Weitere
Informationen zur
Identifizierung säumiger Steuerzahler kann sich das Finanzamt
leicht verschaffen:
Ab dem Steuerjahr 2004 sind Banken und Sparkassen zudem verpflichtet, jedem
Anleger
eine Jahresbescheinigung über die erzielten Zinsen, Dividenden
und
Veräußerungsgewinne auszustellen. Der
Steuerpflichtige muss dem Finanzamt diese
Bescheinigung auf Nachfrage vorlegen. Mancher verschwiegene oder
vergessene
Zinsbetrag oder Veräußerungsgewinn wird in Zukunft
auffallen.
Börsenratgeber 01/2005