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Viele Anleger kennen sie nicht: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin genannt – überwacht die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungen und den Wertpapierhandel. Sie ist aus den früher getrennten Aufsichtsbehörden für das Kreditwesen, die Versicherungen und den Wertpapierhandel hervorgegangen. Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzsystems.
Auf der Internetseite der BaFin (www.bafin.de) kann jeder Anleger nicht nur wichtige Kapitalmarktgesetze nachlesen, sondern findet dort unter der Rubrik "Datenbanken“ z.B. auch Angaben über Großaktionäre, die mehr als fünf Prozent der Aktien eines börsennotierten Unternehmens besitzen. Auch Informationen über Käufe und Verkäufe von Aktien des Unternehmens durch seine Manager finden sich dort. Der interessierte Anleger kann auf der BaFin-Seite auch die Prospekte für öffentliche Angebote von Wertpapieren einsehen. Ein "virtueller Besuch“ bei der BaFin lohnt sich also.
Sollte dem Anleger bei einem Wertpapierangebot etwas verdächtig vorkommen, kann er sich unter der Rubrik "Verbraucher“ unmittelbar mit einer Beschwerde an die BaFin wenden. Die BaFin kann allerdings nicht über Schadenersatzansprüche befinden, sondern nur über die Aufsicht den "schwarzen Schafen“ das Handwerk legen. Für Schadenersatz sind die Schiedsstellen des Kreditgewerbes oder die Gerichte zuständig.
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