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Vorzugs- oder Stammaktien: Auf das Stimmrecht kommt es an

Vorzüge oder Stämme? Zur Beantwortung dieser Frage muss der zum Aktienkauf entschlossene Anleger beurteilen, wie viel ihm das Stimmrecht der Aktie wert ist. Kauft er Stammaktien, erwirbt er das Recht, im Rahmen der Hauptversammlung über die Gesellschaftsstrategie mitzuentscheiden. Erwirbt er hingegen Vorzugsaktien, muss er zumeist auf dieses Stimmrecht verzichten, wird im Regelfall aber mit einer höheren Dividende entschädigt.

Wie eine neue Aktionärsbefragung ergeben hat, ist mehr als die Hälfte der deutschen Aktionäre grundsätzlich dazu bereit, stimmrechtslose Aktien zu erwerben. Im Durchschnitt wird ein Preisabschlag von rund 20 Prozent gegenüber der Stammaktie gefordert, um das fehlende Stimmrecht zu kompensieren.

Jedoch ist die Auswahl an Vorzügen in den letzten Jahren gesunken. Hintergrund ist die Umstellung der Aktienindizes der DAX-Familie im Jahr 2002: Die Gewichtung eines Unternehmens im DAX richtet sich seitdem ausschließlich nach dem Streubesitz ("Free Float“) in der liquidesten Aktiengattung. Dies sind in aller Regel die Stammaktien. Zahlreiche deutsche Unternehmen haben daraufhin ihre Vorzugsaktien in Stammaktien umgewandelt.

Das Deutsche Aktieninstitut begrüßt diese Entwicklung, da gelebte Aktionärsdemokratie die Ausübung von Stimmrechten erfordert. Für den Aktionär bedeutet dies keinen erhöhten Aufwand: Er kann sein Stimmrecht leicht von einem Dritten ausüben lassen, z.B. seinem Kreditinstitut, einem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einer Aktionärsvereinigung.


Börsenratgeber 02/2005
Deutsches Aktieninstitut Rubrik "Pressedienst"  bei  Finanztip.de  Keine Haftung
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