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Bilanzpolizei: Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung

Am 1. Juli 2005 ist der Startschuss für die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) gefallen. Die Prüfstelle wird künftig die Jahresabschlüsse von börsennotierten Unternehmen außerhalb des Freiverkehrs stichprobenartig prüfen. Ziel der Prüfstelle ist es, Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung von Abschlüssen zu verhindern, um das Anlegervertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Die DPR prüft als privatrechtliches Gremium auf erster Stufe, auf zweiter Stufe steigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein, so z.B. wenn das Unternehmen die freiwillige Mitwirkung verweigern.

Stellt die DPR fest, dass die Rechnungslegung fehlerhaft war, teilt sie dies dem Unternehmen und anschließende der BaFin mit. Diese ordnet dann an, dass das Unternehmen den festgestellten Fehler nebst Erklärung veröffentlichen muss. Dieses öffentliche "Name and Shame“ soll vor unerlaubten Bilanztricksereien abschrecken, weil dadurch Imageschäden und Kursverluste drohen. Zwar kann das Unternehmen beantragen, von der Veröffentlichung abzusehen, aber an eine solche Erlaubnis werden hohe Anforderungen gestellt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung wird nach Auffassung des Deutschen Aktieninstituts den Anlegerschutz stärken, weil nicht nur Fehler aufgedeckt werden, sondern auch die Sorgfalt bei der Erstellung der Jahresabschlüsse weiter zunehmen wird. Dies gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Prüfer. Werden während des Verfahrens strafbare Tatsachen oder standeswidriges Verhalten des Abschlussprüfers bekannt, wird dies ebenfalls den zuständigen Stellen gemeldet.


Börsenratgeber 07/2005
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