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Vielen Anleger fehlt schlichtweg die Zeit, Erfahrung oder Lust sich ausführlich mit der Anlage ihrer Ersparnisse zu befassen. Sie entscheiden sich deshalb für Fonds oder Sparpläne. Bei größeren Vermögen besteht aber oft der Wunsch nach einer individuellen Betreuung. Dann sollte der Anleger darüber nachdenken, einen Vermögensverwalter zu beauftragen.
Um betuchte Kundschaft werben 483 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassene Vermögensverwalter. Hierzu zählen auch rund 350 freie Vermögensverwalter, die ihr Geschäft ohne Zugehörigkeit z.B. zu einer Bank betreiben. Vor der Bequemlichkeit, die Dienste eines Vermögensverwalters in Anspruch nehmen zu können, steht also die Qual der Wahl: "Wer ist der Richtige für mich?“
Bei der Auswahl des Vermögensverwalters sollte der Anleger nicht nur auf die in der Vergangenheit erzielte Rendite achten, empfiehlt das Deutsche Aktieninstitut. Wichtig ist auch die Gebührenstruktur: Verdient der Vermögensverwalter an jeder Umschichtung mit, setzt dies falsche Anreize. Bekommt der Verwalter hingegen eine nur vom verwalteten Vermögen abhängige Vergütung, ist er mehr an dessen Vermehrung und weniger an häufigen Umschichtungen interessiert. Und wenn er einen Anteil am erzielten Gewinn – stets gemessen vom zuletzt erreichten Höchststand – bekommt, kann der Anleger sicher sein, dass seine Interessen und die des Vermögensverwalters gleich sind.
Anbieter ohne Zulassung durch die BaFin sind kritisch zu beurteilen. Die Mitgliedschaft in einem Verband, z.B. im Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV), signalisiert dem Anleger zusätzlich, dass der betreffende Vermögensverwalter sich den Regeln eines Ehrenkodex unterwirft.
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