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Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre mit ihrem Stimmverhalten die Geschicke des Unternehmens beeinflussen. Abstimmungen über Kapitalmaßnahmen berühren dabei naturgemäß besonders stark.
Zwei davon scheinen sogar in einem Widerspruch zueinander zu stehen. So gibt es Unternehmen, die sich gleichzeitig die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und über bedingtes oder genehmigtes Kapital beschließen lassen. Während beim Aktienrückkauf die Kapitalbasis des Unternehmens verringert wird und Mittel an die Aktionäre zurückfließen, ist es beim bedingten oder genehmigten Kapital umgekehrt: Das Unternehmen erhält die Erlaubnis, zusätzliche Aktien ohne erneute Zustimmung der Hauptversammlung zu emittieren – also zusätzliche Mittel nach Bedarf aufzunehmen. Warum also dieses "Geben und Nehmen“?
Rückkäufe und vorab gewährte Kapitalerhöhungen sind zwei Seiten der gleichen Medaille, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Mit Aktienrückkäufen können Mittel, die für Investitionszwecke gerade nicht benötigt werden, flexibel an die Eigner ausgeschüttet werden. Diese müssen dann ihrerseits und neu über eine sinnvolle Verwendung der ausgeschütteten Beträge entscheiden.
Gleichzeitig eröffnet die Möglichkeit zur bedarfsabhängigen Kapitalbeschaffung den Unternehmen mehr Flexibilität – etwa für größere, aber noch nicht fest geplante Investitionsvorhaben oder für Akquisitionen. Aktienrechtliche Vorgaben (z.B. Volumenbegrenzungen) sichern zudem, dass die unternehmerische Flexibilität in dieser zentralen Frage nicht zu weit geht.
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