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Die Aktionäre von Fresenius Medical Care haben unlängst eine Umwandlung ihres Unternehmens von der "klassischen“ Aktiengesellschaft (AG) in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) beschlossen. Seitdem gibt es neben Henkel eine zweite KGaA im DAX. Doch womit müssen Anleger bei dieser eher selten genutzten Rechtsform rechnen?
In der KGaA werden Elemente der AG und der Kommanditgesellschaft (KG) miteinander verbunden. Die KGaA verfügt anstelle eines Vorstandes als besonderes Merkmal über persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre), die die Geschäfte führen und das Unternehmen vertreten. Solche Komplementäre können selbst wiederum Kapitalgesellschaften – also z.B. AGs – sein. Die übrigen Gesellschafter der KGaA sind die Kommanditaktionäre, die gleich den Aktionären einer AG nur in Höhe ihrer Einlage haften.
Kommanditaktionäre haben z.T. weitergehende Befugnisse als "normale“ Aktionäre; sie beschließen z.B. über die Feststellung des Jahresabschlusses. Der Aufsichtsrat einer KGaA hat eingeschränkte Befugnisse; z.B. kann er nicht über die personelle Besetzung des Führungsgremiums der Gesellschaft entscheiden, womit auch den Aktionären eine indirekte Einflussnahme auf diese Besetzung genommen ist. Im Gegenzug dazu haben die Komplementäre per Gesetz eine starke Stellung – unabhängig vom Umfang ihrer Kapitalbeteiligung. Die Führung kann also "kapitalneutral“ ausgeübt werden. Bei wichtigen Geschäften und grundlegenden Entscheidungen müssen die Komplementäre zustimmen.
Die KGaA ist auf Grund der starken Stellung des Komplementärs vor allem für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen geeignet. Hier wird der Vorteil des "Machterhalts“ in einer Hand gesehen. Gleichzeitig gelten KGaAs auch als gegen Übernahmen geschützt.
Das Deutsche Aktieninstitut empfiehlt allen Anlegern, sich nicht von der Rechtsform KGaA abschrecken zu lassen, sondern vor einer Anlageentscheidung die Geschäftsaussichten und die Corporate Governance sowie einen transparenten Umgang der Komplementäre des jeweiligen Unternehmens mit den Kommanditaktionären genau zu prüfen.
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