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Unerwünschte Angebote per Telefon

Der Gesetzgeber hat dieses unseriöse Geschäftsgebaren im Jahr 2009 deutlich erschwert. So ist im Jahr 2009 das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung" in Kraft getreten. siehe hierzu den ArtikelVerbraucherschutz bei unerwünschte Telefonwerbung. Allen Anrufern drohen nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie Verbraucher oder Anleger ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung mit Werbeanrufen belästigen. Die ungebetenen Anrufer dürfen ferner ihre Identität nicht mehr per unterdrückter Rufnummer verschleiern. Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Der von unseriösen Finanzberatern und dubiosen Anlagefirmen in der Vergangenheit jährlich angerichtete Schaden wird auf eine zweistellige Milliardensumme geschätzt. Besonderer Beliebtheit unter den Tricks der Betrüger erfreut sich trotz aller Warnungen immer noch die "Überfall-Taktik“: Ungebetene Anrufe von unbekannten "Finanzexperten“ oder "Vermögensberatern“ bei überraschten Anlegern haben nicht nur am Ende des Jahres Hochkonjunktur. Bei diesen "cold callings“ versuchen Finanzdienstleister, am Telefon potentielle Kunden zu werben. Das ist nicht nur unseriös, sondern verstößt gegen das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und ist auch ein unlauterer Wettbewerb.

Dabei gingenn die Anrufer immer nach dem gleichen Schema vor: Sie nutzen die Überraschung des "kalt erwischten“ Angerufenen zum sofortigen Vertragsabschluss oder zur kurzfristigen Vereinbarung eines Besuchstermins aus. Die potentiellen Anleger werden zunächst mit wohlklingenden Versprechen umgarnt. Oft werden "garantierte“ zweistellige Renditen oder völlig unrealistische Steuervorteile versprochen. Häufig schüren unseriöse Anbieter bei den "Kunden“ Ängste oder setzen sie absichtlich unter Zeitdruck, indem sie z.B. auf – angebliche oder tatsächliche – gesetzliche Änderungen zum Jahresende hinweisen.


Börsenratgeber 07/2009
Deutsches Aktieninstitut Rubrik "Pressedienst"  bei  Finanztip.de  Keine Haftung
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