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Immobilien gelten als wertbeständige Anlageform, die insbesondere für die Altersvorsorge beliebt ist. Auch Immobilien bergen aber Risiken, denn technische Stabilität bedeutet keineswegs ökonomische Sicherheit. Der durchschnittliche Sparer muss einen Löwenanteil seines Vermögens in ein einziges Objekt investieren, wenn er ein Haus oder eine Wohnung kauft, und oft sogar Kredite aufnehmen.
Der Anleger kann alternativ indirekt in Gebäude und Grundstücke investieren. Das erfordert einerseits geringere Anlagebeträge, andererseits ermöglicht es eine stärkere Streuung im Immobiliensektor.
Bei offenen Immobilienfonds ist die Anzahl der ausgegebenen Anteile unbegrenzt, und sie investieren – je nach Anlagestrategie – in Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Der Anleger kann die Anteile jederzeit an die Fondsgesellschaft zurückgeben und sein Engagement kurzfristig beenden.
Bei geschlossenen Immobilienfonds ist die Zahl der Investoren und Objekte, aber auch die Laufzeit begrenzt. Sie setzen häufig eher auf steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten als auf Rendite. Allerdings hat die Bundesregierung eine Verlustabzugsbeschränkung für Steuersparmodelle, die ihren Anlegern vor allem Verluste zuweisen, beschlossen. Ein weiteres Risiko geschlossener Immobilienfonds liegt darin, dass die Anteile kaum verkäuflich sind.
Immobilienaktiengesellschaften investieren zwar auch in Gebäude, engagieren sich aber zusätzlich oft in immobiliennahen Dienstleistungen, z.B. im "Facility Management“. Sie zeichnen sich wegen der aktienrechtlichen Publizitätsvorschriften durch hohe Transparenz aus und sind jederzeit an der Börse wieder zu verkaufen.
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