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Unternehmen können "klassisch“ mit einem ausführlichen Wertpapierprospekt an die Börse gehen, sich aber auch für eine prospektfreie Notierungsaufnahme im Segment des "Freiverkehrs“ entscheiden. Haben die Unternehmen etwas zu verbergen, die keinen Prospekt veröffentlichen? Schließlich soll der Prospekt sämtliche Informationen enthalten, die der Anleger zur Beurteilung des Unternehmens und der Aktie braucht. In der Regel steht hinter der Entscheidung für einen "Börsengang light“ jedoch eine für den jeweiligen Emittenten ökonomisch sinnvolle Entscheidung, erläutert das Deutsche Aktieninstitut.
Beim klassischen Börsengang wird nicht nur ein Wertpapierprospekt veröffentlicht, sondern die Aktiengesellschaft wirbt auch aktiv für die Aktien. Beim "Börsengang light“ wird auf beides verzichtet: Um keine Prospektpflicht auszulösen, werden die Aktien nicht öffentlich beworben, sondern nur einer kleinen Auswahl potentieller Anleger angeboten.
Dies verursacht nicht nur während des Börsengangs geringere Kosten als eine klassische Neuemission, sondern auch später. Im Amtlichen und Geregelten Markt gibt es z.B. bestimmte Berichts- und Transparenzpflichten, deren Erfüllung ausgesprochen teuer ist. Im Freiverkehr unterliegen die Unternehmen hingegen deutlich geringeren Publizitätsanforderungen.
Beim prospektlosen "Börsengang light“ an den Freiverkehr müssen sich die Anleger viele Informationen selbst beschaffen. Dies können vor allem institutionelle Investoren. Der private Anleger sollte sich hingegen gut überlegen, ob er nicht für ihn besser geeignete Anlagemöglichkeiten findet.
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