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Was Genussscheine auf den ersten Blick attraktiv macht, ist die im Vergleich zum allgemeinen Zinsniveau meist deutlich höhere Verzinsung. Der Genussscheininhaber ist dafür jedoch am Unternehmensrisiko beteiligt. So kann die Zinszahlung bei schlechter Unternehmensentwicklung ausfallen.
Bei manchen Genussscheinen wird das vom Anleger eingebrachte Kapital als Eigenkapital eingestuft und daher voll oder teilweise zur Deckung von Verlusten genutzt. Bei Insolvenz des Unternehmens wird das Genussscheinkapital dann erst nach den Krediten aller anderen Gläubiger zurückgezahlt – wenn die Insolvenzmasse überhaupt ausreicht. Da die Laufzeiten von Genussscheinen fünf bis zehn Jahre betragen und ein Kündigungsrecht oft nicht besteht, ist der Anleger zudem langfristig gebunden. Dies gilt vor allem für nicht börsennotierte Genussscheine.
Das Deutsche Aktieninstitut rät deshalb, vor dem Kauf von Genussscheinen die zugrunde liegenden Genussrechtsbedingungen sehr genau zu lesen und eine sorgfältige Abwägung der Chancen und Risiken zu treffen, damit die gekauften "Genüsse“ ein echter Genuss bleiben.
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