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Meist hat der Emittent nach etwa 7 bis 10 Jahren ein vorzeitiges Kündigungsrecht. Ob dieses ausgeübt wird, liegt allein im Ermessen des Unternehmens. Wenn der Kündigungstermin verstreicht, ohne dass das Unternehmen die Anleihe zurückzahlt, wird der Zinssatz neu festgelegt. Dieser setzt sich dann z.B. aus dem Interbanken-Zinssatz Dreimonats-Euribor und einer – je nach Anleihe unterschiedlich hohen – Risikoprämie zusammen.
Die attraktive Zinsausstattung der Anleihe ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. So sind die Zinszahlungen an bestimmte Unternehmenskennziffern oder die Auszahlung einer Dividende gekoppelt. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, fällt auch die Zinszahlung aus. Unter Umständen werden die Zinszahlungen nachgeholt, aber nur, wenn die entsprechenden Vorgaben wieder erreicht werden bzw. die Rückzahlung der Anleihe erfolgt. Insofern ähnelt die Hybridanleihe einer Aktie, die ebenfalls die Entwicklung des Unternehmens widerspiegelt.
Wer mit diesen Risiken leben kann, kann in Hybridanleihen investieren. Aber auch hier gilt: Nicht alle Eier in einen Korb legen. Nur ein Teil des Gesamtvermögens sollte in Hybridanleihen angelegt werden – den größeren Teil sollten z.B. festverzinsliche Papiere, Aktien und Fondsanteile bilden.
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