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Aktienanlage: Aktienverwaltung / Ratgeber / Grundlagen
Finanztip.de
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Cold Calling: Im Zweifelsfall besser auflegen!
Wer hat sich noch nicht über aggressive Telefonwerbung geärgert? Gerade nach Feierabend oder am Wochenende werben viele Call-Center per Anruf für Waren, Dienstleistungen oder Geldanlagen. Wegen des Überraschungsmoments führen solche "Cold Calls" häufig zu Vertragsabschlüssen, obwohl der Verbraucher dies eigentlich nicht wollte.
Der Gesetzgeber hat dieses unseriöse Geschäftsgebaren im Jahr 2009 deutlich erschwert. So ist im Jahr 2009 das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung" in Kraft getreten. siehe hierzu den ArtikelVerbraucherschutz bei unerwünschte Telefonwerbung. Allen Anrufern drohen nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie Verbraucher oder Anleger ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung mit Werbeanrufen belästigen. Die ungebetenen Anrufer dürfen ferner ihre Identität nicht mehr per unterdrückter Rufnummer verschleiern. Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.
Weitere Informationen können der Internetseite des Justizministeriums – www.bmj.de – entnommen werden.
Zugleich sieht das Gesetz eine aktive Stärkung der Verbrau-cherrechte z.B. durch eine Ausweitung des Widerrufsrechts vor. Anders als bisher kann der Verbraucher, der über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, telefo-nisch abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung grundsätzlich auch dann noch wider-rufen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienst-leistung bereits begonnen hat. Auch telefonisch abgeschlos-sene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen unterliegen nun einem Widerrufsrecht. Durch die neuen Regelungen sind bestehende Gesetzeslücken geschlossen worden, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. „Schwarze Scha-fe“ werden es künftig schwerer haben, überraschten Verbrau-chern Verträge überfallartig aufzuschwatzen.
Wer einen Werktag zu Hause verbringt, wird feststellen,
dass lästige Telefonwerbung immer mehr zunimmt.
Häufig wird zunächst eine
Gewinnspielteilnahme
oder Meinungsumfrage vorgetäuscht. Tatsächlich werden
mit diesen Gesprächen
ganz überwiegend Verträge angebahnt.
Nach
einer Umfrage von Verbraucherzentralen haben
bereits 94 Prozent der Befragten unerwünschte
Werbeanrufe erhalten. Die
werbetreibenden Unternehmen setzen dabei zumeist
professionelle "Call Center“
mit speziell geschultem und besonders hartnäckigem
Personal ein.
Werbemaßnahmen
per Telefon ohne vorherige
Einwilligung des Angerufenen sind grundsätzlich
unzulässig. Ab wann man von
einem solchen Einverständnis ausgehen kann, ist umstritten.
Die Anrufer scheinen
diesem Verbot gelassen gegenüberzustehen: Allein für
das erste Quartal 2006 hat
die Gesellschaft für Konsumforschung 82,6 Mio. telefonische
Werbekontakte
gemessen, was einem absoluten Höchststand entspricht.
Allerdings
haben die Firmen im Verhältnis zu
dem mit dem Geschäft verbundenen Gewinn auch nur
geringe Sanktionen zu
befürchten. Zumeist erfolgen lediglich Abmahnungen,
schlimmstenfalls Unterlassungsaufforderungen
seitens der Verbraucherzentralen. Mitbewerber können
eventuell Schadensersatz fordern, eine Gewinnabschöpfung
ist aber an strenge Anforderungen gebunden.
Börsenratgeber 07/2009
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