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Cold Calling: Im Zweifelsfall besser auflegen!

Wer hat sich noch nicht über aggressive Telefonwerbung geärgert? Gerade nach Feierabend oder am Wochenende werben viele Call-Center per Anruf für Waren, Dienstleistungen oder Geldanlagen. Wegen des Überraschungsmoments führen solche "Cold Calls" häufig zu Vertragsabschlüssen, obwohl der Verbraucher dies eigentlich nicht wollte.

Der Gesetzgeber hat dieses unseriöse Geschäftsgebaren im Jahr 2009 deutlich erschwert. So ist im Jahr 2009 das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung" in Kraft getreten. siehe hierzu den ArtikelVerbraucherschutz bei unerwünschte Telefonwerbung. Allen Anrufern drohen nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wenn sie Verbraucher oder Anleger ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung mit Werbeanrufen belästigen. Die ungebetenen Anrufer dürfen ferner ihre Identität nicht mehr per unterdrückter Rufnummer verschleiern. Verstöße hiergegen werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.

Weitere Informationen können der Internetseite des Justizministeriums – www.bmj.de – entnommen werden. Zugleich sieht das Gesetz eine aktive Stärkung der Verbrau-cherrechte z.B. durch eine Ausweitung des Widerrufsrechts vor. Anders als bisher kann der Verbraucher, der über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, telefo-nisch abgeschlossene Verträge über Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung grundsätzlich auch dann noch wider-rufen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienst-leistung bereits begonnen hat. Auch telefonisch abgeschlos-sene Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen unterliegen nun einem Widerrufsrecht. Durch die neuen Regelungen sind bestehende Gesetzeslücken geschlossen worden, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. „Schwarze Scha-fe“ werden es künftig schwerer haben, überraschten Verbrau-chern Verträge überfallartig aufzuschwatzen. Wer einen Werktag zu Hause verbringt, wird feststellen, dass lästige Telefonwerbung immer mehr zunimmt. Häufig wird zunächst eine Gewinnspielteilnahme oder Meinungsumfrage vorgetäuscht. Tatsächlich werden mit diesen Gesprächen ganz überwiegend Verträge angebahnt.

Nach einer Umfrage von Verbraucherzentralen haben bereits 94 Prozent der Befragten unerwünschte Werbeanrufe erhalten. Die werbetreibenden Unternehmen setzen dabei zumeist professionelle "Call Center“ mit speziell geschultem und besonders hartnäckigem Personal ein.

Werbemaßnahmen per Telefon ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind grundsätzlich unzulässig. Ab wann man von einem solchen Einverständnis ausgehen kann, ist umstritten. Die Anrufer scheinen diesem Verbot gelassen gegenüberzustehen: Allein für das erste Quartal 2006 hat die Gesellschaft für Konsumforschung 82,6 Mio. telefonische Werbekontakte gemessen, was einem absoluten Höchststand entspricht.

Allerdings haben die Firmen im Verhältnis zu dem mit dem Geschäft verbundenen Gewinn auch nur geringe Sanktionen zu befürchten. Zumeist erfolgen lediglich Abmahnungen, schlimmstenfalls Unterlassungsaufforderungen seitens der Verbraucherzentralen. Mitbewerber können eventuell Schadensersatz fordern, eine Gewinnabschöpfung ist aber an strenge Anforderungen gebunden.


Börsenratgeber 07/2009
Deutsches Aktieninstitut Rubrik "Pressedienst"  bei  Finanztip.de  Keine Haftung

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