|
|
|
|
Aktienanlage: Aktienverwaltung / Ratgeber / Grundlagen
Finanztip.de
| |
Aktien, Fonds oder Zertifikate
Will
der Anleger die Chancen der
Anlageform Aktie nutzen, hat er heutzutage verschiedene
Möglichkeiten. Er kann
sein Depot mit Aktien bestücken, die er einzeln
ausgewählt hat, aber auch
Anteile an Aktienfonds kaufen und die Auswahl der Aktien einem
professionellen
Fondsmanager überlassen. Und schließlich kann er
Zertifikate erwerben, die ihn
mehr oder weniger direkt an der Rendite des Aktienmarktes teilhaben
lassen.
Diese
"Qual der Wahl“ sollten
Anleger als komfortable Situation verstehen, erläutert das
Deutsche
Aktieninstitut. Während man sich etwa bei
Eheschließung an den einen Partner
bindet, ist Ausschließlichkeit bei der Geldanlage eher
schädlich. Hier ist eine
Verteilung auf verschiedene Anlageformen möglich und dringend
empfehlenswert. Eine
gute Streuung im Depot verringert das Risiko, dass einzelne
Fehlentscheidungen
den gesamten Anlageerfolg gefährden, erheblich.
Es
bietet sich an, direkt Aktien
zu kaufen, wenn man von bestimmten Unternehmen überzeugt ist
und auch den
Mindestanlagebetrag für acht bis zehn verschiedene Titel
aufbringt. Bei
Aktienfonds kann man schon mit geringeren Beträgen auf
verschiedene Unternehmen
eines Marktes oder einer Region setzen. Bestimmte Zertifikate
können bei fallenden
oder stagnierenden Kursen Gewinne erzielen.
Eine
solche Aufteilung gewährleistet
automatisch eine breite Streuung und Risikominderung innerhalb des
Aktiendepots.
Daneben sollte der Anleger aber stets andere Anlageformen nutzen, z.B.
festverzinsliche Papiere, damit er auch bei schlechter
Börsenentwicklung immer liquide
ist. Diese trifft nämlich Aktien, Fonds und Zertifikate (fast)
gleich stark.
Börsenratgeber 08/2006
Artikel per Zufallswahl:
Darlehen, Kapitallebensversicherung
Der einfache Hebel
irreführende Angaben im Anlageprospekt des Vertreibers
Scheckkarte im Wohnmobil versteckt
Unvollständige Kreditangaben bei Tilgung durch Bausparvertrag
Kreditvertragsverhandlung, Abbruch, Schadensersatz
Unwirksame "Blanko-Bürgschaft"
Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung
Schufa-Meldung bestrittene Forderung
Kapitalanlage, Falschberatung, Mitverschulden
|
|