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Einkommensteuer auf Zertifikate
Der Boom der Zertifikate war bis zur Pleite von Lehman Brothers nahezu ungebrochen. Ständig kamen neue und immer komplexere Produkte auf den Markt. Deshalb sollte sich der Anleger vor dem Kauf eines Zertifikats ausführlich mit dem Produkt beschäftigen und dabei sein Augenmerk auch auf die Steuerfrage richten: Steuerlich betrachtet gibt es zwei Gruppen von Zertifikaten, die vom Fiskus bis 2009 unterschiedlich behandelt werden.
Zu der ersten Gruppe gehören diejenigen Zertifikate, bei denen der Anleger zumindest theoretisch sein eingesetztes Kapital verlieren kann, falls sich der Kurs des Basiswerts ungünstig entwickelt: Dies ist z.B. bei Index-, Basket-, Bonus- oder Discountzertifikaten der Fall. Liegen zwischen Kauf und Verkauf eines solchen Zertifikats weniger als zwölf Monate, wird der Veräußerungsgewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Erfolgt der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt, können die erzielten Erträge gänzlich steuerfrei vereinnahmt werden.
Bei den so genannten Finanzinnovationen – d.h. allen Zertifikaten, die zumindest mit einer teilweisen Kapitalrückzahlungsgarantie ausgestattet sind – bleiben Kursgewinne hingegen auch nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr einkommensteuerpflichtig. Dies gilt vor allem für Garantiezertifikate und Aktienanleihen. Seit dem 1. Januar 2009 greift - mit Ausnahme einer Übergangsregelung für Altfälle bis zum 30. Juni 2009 - generell die Abgeltungssteuer.
Börsenratgeber 10/2006