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Kosten und Gebühren von Investmentfonds
Investmentfonds gehören hierzulande zu den beliebtesten Anlageinstrumenten. Gegenüber der Direktanlage in Aktien und anderen Wertpapieren bieten sie vor allem zwei Vorteile: Zum einen kann bereits mit geringen Einsätzen eine breite Streuung erzielt und damit das Risiko gemindert werden; zum anderen können die Geldanlageentscheidungen einem professionellen Management anvertraut werden.
Diese Dienstleistungen der Fondsgesellschaften kosten natürlich Geld. Um einen Teil dieser Kosten gegenüber dem Anleger transparent zu machen, sind Fondsgesellschaften verpflichtet, im Rechenschaftsbericht die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio = TER) anzugeben. Die TER errechnet sich, indem mit Ausnahme der Transaktionskosten alle zu Lasten des Fondsvermögens anfallenden laufenden Kosten (im Wesentlichen Verwaltungs-, Management-, Depotbankgebühren) addiert und in Bezug zum Fondsvermögen gesetzt werden. Je nach Fondstyp kann die Kostenquote rund 0,5 bis über 1,5 Prozent betragen. Wegen des aufwendigeren Managements liegt die TER z.B. bei Aktienfonds im Regelfall über der von Renten- oder Immobilienfonds.
Nicht in der TER enthalten sind Einmalkosten, die beim Fondskauf beim Anleger anfallen, d.h. Ausgabeaufschläge oder Börsengebühren. Auch diese sollte der Anleger beim Vergleich mit der Direktanlage berücksichtigen, zumindest in der kurzen Frist. Langfristig zählen hingegen vor allem die laufenden Kosten, weil sie jedes Jahr die Rendite schmälern und sich so bereits kleine Unterschiede deutlich im erzielbaren Endvermögen niederschlagen. Allerdings ist der billigste Fonds nicht immer der beste: erzielt das „teurere“ Fondsmanagement einen höheren Wertzuwachs, kann sich die Anlage trotz der höheren Kostenquote rechnen.
Börsenratgeber 10/2006