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Grundlage der AVWL ist der Tarifvertrag über die altersvorsorgewirksamen Leistungen (TV AVWL) zwischen der IG Metall und Gesamtmetall aus dem Jahr 2006. In der Metall-, Chemie- und Elektrobranche ist die Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen in eine AVWL bereits tariflich geregelt. Als Folge wird die vom Arbeitgeber gewährte Leistung nicht mehr in einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparvertrag eingezahlt. Die vom Arbeitgeber bisher als vermögenswirksame Leistungen gezahlten Beiträge dienen daher ausschließlich dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge für den Mitarbeiter. Beispiele der Vorsorgemodelle:
| Vermögenswirksame Leistungen |
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Nachteil der Einbindung in die betriebliche Altersversorgung: Die Altersvorsorgewirksame Leistung kommt nicht nach 7 Jahren zur Auszahlung, sondern erst bei Renteneintritt.
Fazit: Wegen der zumeist tarifvertraglich oder per Betriebsvereinbarung festgelegten Zuschüsse des Arbeitgebers ist die AVWL für den Mitarbeiter attraktiv. Der Arbeitgeber-Beitrag zu einer VWL ist für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei der AVWL bleibt der Arbeitgeber-Zuschuss hingegen steuer- und sozialabgabenfrei. Die Einzahlungen erfolgen entweder in ein förderfähiges privates Altersvorsorgemodell oder in eine Altersvorsorgezusage des Arbeitgebers.
| Verwandt: Ratgeber Betriebsrente |
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