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Arbeitnehmer können sich seit dem 1. Januar 2005 bei einem Wechsel des Arbeitgebers das bisher gebildete Versorgungskapital zum neuen Arbeitgeber übertragen lassen. Voraussetzung: Das Versorgungskapital ist in einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung angelegt. Damit ist eine komfortable Portabilität von Versorgungsansprüchen bei den Durchführungswegen der Direktversicherung oder der Pensionskasse gewährleistet.
Im Übertragungsfall bekommt der Arbeitnehmer dann den Zeitwert, einschließlich bestehender Überschussanteile, gutgeschrieben. Die Übertragung verursacht keine Einkommensteuer. Es entstehen für den Arbeitnehmer auch keine Verwaltungskosten oder Stornokosten.
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