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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / Absicherung
Finanztip.de
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Die gesetzliche Rente
Nach 3 Nullrunden sind seit Juli 2007 die Renten wieder erhöht worden. Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 betrug im Westen 2,41% und im Osten 3,38%. Um die Erhöhung der Altersrenten zum 1. Juli 2008 um 1,1 Prozent zu ermöglichen, musste die Regierung mittels Kunstgriff den so genannten Riester-Faktor für zwei Jahre aussetzen. Dazu mussten die Rentengesetze entsprechend geändert werden. Denn ohne diese Gesetzesänderung wäre die gesetzliche Rente nur um 0,46 Prozent erhöht worden, da die bisher geltende Rentenformel nicht mehr hergibt.
Es gibt immer noch viele Menschen, die glauben, dies wäre eine Verzinsung auf ihr "Angespartes". Bei den Erhöhungen handelt es sich aber nicht um eine Verzinsung auf eingezahlte Beiträge, denn unser gesetzliches Rentensystem basiert auf einem "Generationenvertrag". Die Rentenzahlungen von heute stammen aus den Taschen der Nachfolgenerationen.
Die pflichtversicherten Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein und aus diesen Beiträgen erhalten die Rentner ihre Rentenzahlungen. Es ist ein Irrglaube, wenn viele Bürger annehmen, dass die von ihnen eingezahlten Beträge in eine Art "fiktiven Sparplan" eingezahlt werden, aus dem sie dann später ihre eigenen Rentenzahlungen erhalten.
Der Generationenvertrag kann nur funktionieren, wenn ein Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben erhalten bleibt. Ein solches Gleichgewicht wird gestört, wenn
- die Rentner "zu alt werden". Der so genannte demographische Faktor bringt den Generationenvertrag durcheinander. Schon heute werden Männer im Schnitt 80 Jahre und Frauen rund 85 Jahre alt.
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die Einzahlungen in die Rentenkasse aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Freistellung von Arbeit abnehmen. Weniger pflichtversicherte Berufstätige bedeuten weniger Einzahlungen in die Rentenkasse.
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die Arbeitnehmer zu früh in den Ruhestand gehen und vorzeitig die Rentenkasse belasten. Eine Frühverrentung belastet die Rentenkasse, sobald sie für Leistungen eintreten muss.
Die Rentenkasse ist zusätzlich durch politisch gewollte Ausgaben als Folge der Wiedervereinigung belastet worden, womit sie nicht hätte belastet werden müssen ("Verschiebebahnhof"). Der Einfluss einer geringen Geburtenrate hat hingegen nicht den großen Effekt, der ihr in den Medien manchmal zugesprochen wird. Wichtig ist, dass versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstehen und dass vor allem auch ausreichend Arbeitsplätze angeboten werden.
Die Abnahme der versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse ist nur zu einem sehr geringen Teil auf den nicht so zahlreichen bundesdeutschen Nachwuchs zurückzuführen. Denn auch bei einer Steigerung der Geburtenquote von derzeit 1,4 Kinder pro Frau um 100% auf 2,8 Kinder, steht dem keine Verdoppelung von Ausbildungsplätzen gegenüber.
Die berühmte Aussage von Norbert Blüm: "Die Rente ist sicher" muss daher im heutigen Zeitpunkt relativiert gesehen werden. Die früher erwarteten Rentenleistungen lassen sich nicht realisieren. Die Stellschrauben der Politik für offene und verdeckte Kürzungen sind vielfältig: Rente mit 67, Nullrunden oder ggf. sogar eine Kürzung, Krankenkassenbeitrag bzw. Pflegeversicherung, Besteuerung (Alterseinkünftegesetz) sind uns schon geläufig.
Fazit:
Das gesetzliche Rentensystem basiert auf Annahmen und Voraussetzungen, die nicht mehr gegeben sind. Die gesetzliche Rente als Pflichtversicherung zur alleinigen Versorgung im Alter ist für sehr viele Menschen nicht ausreichend. Das frühere Rentenniveau aus der Rentenkasse kann zumindest nicht gehalten werden und wird vermutlich eher auf eine Basisversorgung zurückgehen.
Der Bürger ist auf weitere Vorsorgemaßnahmen angewiesen. Dem Baustein "Private Vorsorge" kommt eine hohe Bedeutung zu. Die Eigenverantwortlichkeit für eine ausreichende Altersvorsorge nimmt zu. Die Website der
Deutsche Rentenversicherung bietet detaillierte Informationen zur gesetzlichen Rente.
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