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Girokonten-Vergleich - Gebühren / Preise
Ein
Girokontenrechner prüft, welche Bank - abhängig von Ihrem Zahlungsverkehr - aktuell die günstigsten Konditionen für ein Girokonto anbietet. Das Girokonto ohne Gebühren ist heutzutage bei Onlinebanken fast schon der Standard. Ein solcher Bank-Vergleich für Girokonten kann nicht ganz so genau im Detail erfolgen wie zum Beispiel beim
Vergleich von Tagesgeldzinssätzen. So sind einige Teil-Leistungen der Banken auch bei einer umfassenden Untersuchung der Leistungen von Girokonten nicht genau quantifizierbar. Beispiel: Wie soll man den persönlichen Kontakt zu einer Hausbank bewerten? Viele Leistungen, einschließlich Nebenleistungen von Girokonten, sind jedoch zumindest annähernd voll vergleichbar.
Gebührenfreies Girokonto
Wer als Bankkunde eine Bank oder Sparkasse zur Führung eines kostenfreien Girokontos sucht, kann zwischen mehreren Kreditinstituten wählen. Oder wer für die Führung des Girokontos noch Gebühren zahlt, ist selbst schuld oder hat besonders hohe Ansprüche an den Zahlungsverkehr. Nach einer Untersuchung von
Stiftung Warentest bekommen Kunden aber nur bei 23 der 77 getesteten Banken ein Girokonto für ihr Gehalt oder ihre Rente mit einer Girocard kostenlos, ohne dass sie Bedingungen erfüllen müssen. Die meisten davon sind Onlinekonten.
Gebühren an Geldautomaten
Neben der Anzahl der nutzbaren Geldautomaten ohne Gebühren, kommt der Frage des "Fremdgehens", d.h. der Höhe der Gebühren beim Abheben am "fremden" Geldautomaten auch eine Bedeutung für die Entscheidung "Welche Bank soll ich nehmen?" zu. In der verlinkten Untersuchung der Stiftung Warentest sind Gebühren für das Abheben am Geldautomaten beim Fremdgehen zwischen 1,75 und 7,50 Euro festgestellt worden. Den jeweiligen Betrag zeigt der Geldautomat als Gebühr an, bevor das Geld-Abheben gestartet wird.
Auch wer sein Girokonto bei einer Onlinebank führt, braucht keine Angst zu haben, dass er nicht an sein Geld kommt. So bieten einige Onlinebanken eine sehr kundenfreundliche Lösung an. Die Kunden dieser Direktbanken können in der Regel mit der VisaCard an allen Geldautomaten kostenlos Bargeld abheben. Dabei spielt es keine Rolle, zu welchem Bankenverbund der jeweilige Geldautomat zählt. Nachdem der BGH-Kartellsenat die Beschwerde der Sparkasse Ingolstadt gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des OLG München vom 17.06.2010 - KZR 82/10 - zurückgewiesen hat, dürfen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Geldautomaten nicht für Visa-Kunden sperren. Die Sparkasse Ingolstadt hatte Visa-Karteninhabern bestimmter Banken den Zugriff auf ihre Automaten verweigert. Dagegen hatten die Targobank, ING-DiBa und die Volkswagenbank geklagt. Das Oberlandesgericht München hatte entschieden, dass die Sparkasse ihre Geldautomaten auch für Visa-Kreditkarten fremder Kunden zugänglich machen muss. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Beck Aktuell.
Kleine Checkliste zum Wechsel der Bank
- Ein Girokontowechsel ist zwar mit einigem Aufwand (z.B. Dauerauftrag, Einzugsermächtigung, Information über neues Girokonto an Dritte) verbunden. Im Zeitalter des Internetbanking ist dieser Aufwand jedoch vertretbar. Keinesfalls muss das Girokonto für den Zahlungsverkehr mehr bei der Hausbank unterhalten werden. Gerade die Kombination Girokonto und Tagesgeldkonto erlaubt eine schnelle und flexible Form von Geldanlage und auch kurzfristigem Dispositionskredit.
- Vom Girokonto kann mittels Barabhebung, Bareinzahlung, Überweisung, Lastschrift, Dauerauftrag usw. verfügt werden. Je nach Vereinbarung und Art der Girokontoführung können die Aufträge schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder über Selbstbedienungs-Terminals erfolgen. Die Anzahl der nutzbaren Geldautomaten ist abhängig von der Mitgliedschaft der Bank im jeweiligen Verbund unterschiedlich hoch.
- Für ein Girokonto besteht keine Kündigungsfrist. Ein Wechsel des Girokontos von einer Bank zu einer anderen Bank ist daher jederzeit möglich. Es entstehen auch keine Löschungsgebühren nach der Kündigung des bisherigen Girokontos. Die Bank darf für die Kündigung oder Löschung keine Bankgebühren erheben.
- Kontokündigung: Sicherheitshalber sollte vor der Kontokündigung bzw. Kontolöschung der Erhalt der neuen EC-Karte und ggf. Kreditkarte für das neue Girokonto abgewartet werden. Auch um Fehlbuchungen und Irrläufer zu vermeiden, sollten das bisherige und das neue Girokonto eine Zeitlang parallel geführt werden.
- Kontoüberziehung: Das Überziehen des Girokontos wird als Dispositionskredit bezeichnet. Voraussetzuung ist eine vertragliche Vereinbarung. Voraussetzung ist díe Akzeptanz der SCHUFA-Klausel sowie eine entsprechende Bonität. Manche Banken räumen dem Girokontoinhaber einen Dispositionskredit ein, ohne dies mit dem Kontoinhaber richtig abzustimmen.
- Beim Wechsel des Girokontos ist der Vertragspartner zu informieren. Dies gilt insbesondere bei einem Dauerauftrag, Lastschrifteinzug, Einzugsermächtigung oder einem Abbuchungsauftrag. Hinweis: Beachten Sie den wichtigen Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag.
Girokonto für Alle
Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft haben eine Empfehlung zum "Girokonto für jedermann" herausgegeben. Danach sind die Banken übereingekommen, jedem Bürger grundsätzlich – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen – auf Wunsch ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, das zumindest die Entgegennahme von Gutschriften sowie Bareinzahlung und Barauszahlung sowie die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglicht. Eine Schufa-Eintragung, ist danach für sich allein kein Grund, die Einrichtung eines derartigen Girokontos zu verweigern. Eine Kontoüberziehung muss die Bank bei einem solchem Girokonto allerdings nicht einräumen.
Ein Girokonto ist heutzutage praktisch eine unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme und Teilhabe am modernen Wirtschaftsleben. Aus diesem Grund kann man ein Girokonto ggf. als Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) führen. Jeder Inhaber eines Girokontos hat einen Anspruch auf Umwandlung dieses Girokontos in ein P-Konto. Die Umwandlung erfolgt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bank und Kunde. Auf die Eröffnung eines neuen Girokontos als P-Konto besteht aber kein Anspruch. [Mehr hierzu im Artikel Girokonto und Kontopfändungsschutz].
Fazit: Der Aufwand für den Wechsel eines Girokontos ist bei Onlinebanking bei weitem nicht mehr so hoch wie früher ohne Internet. Die mögliche Kostenersparnis kann diesen Zeitaufwand - abhängig vom aktuellen Girokonto - ggf. schnell wieder ausgleichen.
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