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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Pensionsfonds

In Deutschland sind Pensionsfonds im Gegensatz zu USA und anderen Ländern kaum verbreitet. Pensionsfonds sind seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes zusammen mit der Riester-Reform als ein Vorsorgemodell in der betrieblichen Altersversorgung zugelassen worden. Sie werden vorwiegend von Banken, Versicherungen und einzelnen Großunternehmen - auch in Zusammenarbeit mit Arbeitgeberverband und Gewerkschaft - gegründet.

Pensionsfonds unterscheiden sich von anderen Vorsorgemodellen der betrieblichen Altersvorsorge schon in der Anlagepolitik des eingezahlten Kapitals. Pensionsfonds dürfen theoretisch das eingezahlte Kapital vollständig in Aktien investieren. Dabei sind die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wie Sicherheit, Streuung und Liquidität zu beachten. Trotzdem sind Pensionsfonds weitgehend frei in ihrer Kapitalanlage. Manche Pensionsfonds setzen mehr auf Rendite und sind daher risikoträchtiger, während andere Fonds der Sicherheit der Kapitalanlagen einen höheren Stellenwert einräumen.

Subsidiäre Haftung des Arbeitgebers
Pensionsfonds sind rechtlich selbständige Einrichtungen und daher auch rechtlich unabhängig vom Arbeitgeber. Es besteht allerdings eine Einstandspflicht für den Arbeitgeber, wenn der Pensionsfonds die garantierte Mindestleistung nicht zahlen kann (subsidiäre Haftung). Der Pensionsfonds muss auch Beiträge in einen Pensionssicherungsverein einzahlen, um für eine Insolvenz des Arbeitgebers gewappnet zu sein.

Pensionsfonds können neben der lebenslangen Rentenzahlung auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenrisiken beim Arbeitnehmer absichern. Bis auf einen Anteil von 30 Prozent muss die Leistung jedoch in Form einer lebenslangen Rentenzahlung erfolgen.

Pensionsfonds sind zwar nicht so sicher wie die versicherungsähnlichen Vorsorgeprodukte in der betrieblichen Altersvorsorge. Versicherungspolicen gewähren zumindest den Garantiezins. Beim Pensionsfonds gibt es im schlimmsten Fall nur eine Beitragszusage in Höhe der Mindestleistung. Man würde dann praktisch nur die eingezahlten Beiträge wieder erhalten. Es hat allerdings bisher noch keinen Fall einer Insolvenz eines Pensionsfonds gegeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Anlagepolitik der Pensionsfonds.

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Fazit zu Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds unterliegt bei seinen Kapitalanlagen deutlich geringeren Beschränkungen als Pensionskassen oder Versicherungsunternehmen. Das Ziel ist es, eine höhere Rendite zu erzielen. Höhere Renditechance bedeutet aber auch höheres Risiko. Für renditeorientierte Sparer sind Pensionsfonds eine Alternative, weil das umfangreiche Aktienengagement Chancen auf eine höhere Rentenzahlung bietet. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Form der Altersvorsorge auch vermehrt in Deutschland durchsetzen wird. Insbesondere in den USA und auch anderen Ländern verfügen Pensionsfonds über riesiges Anlagekapital.

Bei auch die Manager von Pensionsfonds greifen machmal stark daneben. Beispiel: "Macquarie" ist ein australischer Pensionsfonds einer Investmentbank und in Deutschland nur einigen Investmentexperten bekannt. Dieser Pensionsfonds hat den Warnow-Tunnel in Rostock finanziert und im Herbst 2006 von RWE für rund 12 Mrd. Euro den britischen Wasserkonzern "Thames Water" erworben. Der Warnow-Tunnel war zwar im nachinein eine "Geldvernichtungs-Investition". Auch der Kauf des britischen Wasserkonzerns hat sich als Fehlmaßnahme erwiesen. Dieser Pensionsfonds ist aber so groß, dass derartige Fehlinvestionen mittelfristig keine besonders gravierenden Auswirkungen haben.

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