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Ratenkredite eignen sich für alle größeren Anschaffungen über mittelfristige Laufzeiten. Diese Kreditform wird daher auch als Konsum- oder Anschaffungskredit bezeichnet. Die Bank zahlt an den Kreditnehmer den festgelegten Geldbetrag als Kredit aus.
Die Rückzahlung, bestehend aus dem Zins- und Tilgungsanteil, erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten; daher stammt auch der Begriff "Ratenkredit". Über die Laufzeit der Kreditrückzahlung kann der Kreditnehmer die Höhe seiner Abzahlungsraten beeinflusssen.
Die Zinsen eines Ratenkredites sind deutlich höher als bei Immobilienfinanzierungen. Dies ist "normal", denn die Refinanzierung des Kreditinstitutes ist ganz anders und oftmals sind für den Ratenkredit auch keine besonderen Sicherheiten abgetreten worden. Vom Kreditinstitut wird häufig eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 2% der Kreditsumme vom Kreditnehmer gefordert. Weitere Kosten können durch den geforderten Abschluss einer Restschuldversicherung entstehen.
Ratenkredit und Restschuldversicherung
Verlangt die Bank vor Kreditvergabe den Abschluss einer Restschuldversicherung, sind die Kosten der Restschuldversicherung in den Effektivzins einzurechnen. Wenn der Bankberater hingegen nur den Abschluss einer Restschuldversicherung anregt, sind die Kosten für diese Versicherung im ersten Angebot und im Effektivzinsssatz sicherlich nicht enthalten. Insoweit kann der Verbraucher dann schlecht argumentieren, dass die Bank auf die Restschuldversicherung bestanden hat.
Weil häufig keine besonderen oder ausreichenden Sicherheiten für das Privatdarlehen abgetreten sind, werden Ratenkredite auch als Blankokredite bezeichnet. Eine Gehaltsabtretung wird hingegen zumeist als Sicherheit im Kreditvertrag vereinbart. Eine besondere Form des Ratenkredites ist der Autokredit. Bei der Finanzierung eines Autos verlangt die Bank oder Sparkasse üblicherweise eine Sicherungsübereignung für das per Darlehen erworbene Kfz.
Die Kosten für Ratenkredite unterscheiden sich gewaltig. Entscheidendes Vergleichskriterium ist der Effektivzins. Der effektive Jahreszins beinhaltet alle (wichtigen) Kosten des Kredites. Die Kreditinstitute sind gesetzlich dazu verpflichtet, den anfänglichen jährlichen Effektivzinssatz für den jeweiligen Kredit ausdrücklich anzugeben. So kann die kreditsuchende Person verschiedene Angebote von Ratenkrediten nachvollziehen und vergleichen.
Fazit: Der Ratenkredit ist die übliche Kreditform für Anschaffungen im persönlichen Bereich. Der starke Wettbewerb - insbesondere beim Online-Abschluss im Internet - unter den Kreditinstituten hat dazu geführt, dass der Zinssatz für Ratenkredite in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Darlehensformen deutlich gesunken ist.
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