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Die private Altersvorsorge wird durch Zulagen und Steuervergünstigungen gefördert. Gefördert werden: Riesterverträge, Rürup-Verträge sowie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Sonderfall: Private Rentenversicherungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei der Altersvorsorge geht es um viel Geld und die einzelnen Alternativen sind teilweise auch komplex und erklärungsbedürftig. Bevor endgültig eine für viele Jahre geltende Entscheidung getroffen wird, empfiehlt sich ggf. die Einholung einer Zweitmeinung zur Altersvorsorge. Nachstehend wird ein kurzer Überblick über die Fördermaßnahmen gegeben.
Riester-Verträge
Die zu zahlenden Beiträge in einen Riestervertrag umfassen die eigenen Einzahlungen und die Zulagen, die der Staat hierfür gewährt. Der Zuschuss vom Staat beträgt 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Zulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Für Kinder, die ab dem 01. Januar 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der eigene Beitrag zusammen mit den Zulagen 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens betragen. Es sind aber maximal nur 2.100 Euro begünstigt.
In der Steuererklärung können Riester-Sparer für den Gesamtbetrag aus Zulagen vom Staat und eigenen Beiträgen den Abzug als Sonderausgaben beantragen. Ist die Steuerersparnis durch den Abzug größer als die Zulagen, wird ihnen die Differenz mit der Jahresabrechnung ausgezahlt. Dieser Vergleich „Steuerersparnis zu Zulagen“ ist vom Finanzamt dann bei der Veranlagung durchzuführen. Die spätere Zahlung der Riesterrente bzw. die Kapitalauszahlung ist voll steuerpflichtig. [Mehr hierzu im Artikel Tipps zur Riester-Rente].
Rürup-Rentenversicherung
Die Beiträge zur Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) stellen im Jahre 2011 in Höhe von 72 Prozent Sonderausgaben (14.400 Euro und bei Verheirateten 28.800 Euro) dar. In den nächsten 15 Jahren erhöht sich der anzuwendende Prozentsatz jedes Jahr um 2 Prozent bis auf 100 Prozent im Jahr 2025. Maximal sind 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für Ehepaare als Sonderausgaben für die gesetzliche Rentenversicherung absetzbar. [Mehr hierzu im Artikel zur Vorsorge mit Rürup-Rente].
Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 werden anteilig besteuert. Bis zum Jahr 2040 hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte mit Rentenbeginn im Jahr 2011 müssen zum Beispiel 62 Prozent der Rente versteuern und im Jahre 2012 beträgt der Anteil 64%, der für die Einkommensteuer in der Steuererklärung anzusetzen ist. In jedem weiteren Jahr erhöht sich der Besteuerungsanteil (siehe § 22 EStG).
Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse
Die Beiträge der Arbeitnehmer für die betriebliche Altersvorsorge behält der Arbeitgeber ein. Sie sind bis zur Höhe von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei. Für den steuerfrei eingezahlten Teil des einbehaltenen Gehaltes brauchen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben zu zahlen. [Mehr hierzu im Artikel Betriebliche Altersversorgung (bAV)].
Der Arbeitnehmer darf weiterhin bis zu 1.800 Euro im Jahr steuerfrei in eine Betriebsrente einzahlen, wenn keine Direktversicherung oder Pensionskassen-Vertrag aus der Zeit vor 2005 besteht.
Die spätere Rentenzahlung oder Kapitalauszahlung an den Ex-Mitarbeiter ist voll zu versteuern. Gleichfalls sind Sozialabgaben für den Erhalt der Rentenzahlungen bzw. der Kapitalleistung zu entrichten. Der Artikel Auszahlung Direktversicherung kostet Beiträge für gesetzliche Krankenversicherung erläutert die Details.
Rentenversicherung ohne Riesterförderung (mit und ohne Kapitalwahlrecht)
Wie der Name schon sagt: "Ohne Förderung" bedeutet, dass keine Sonderzulagen oder Sondervergünstigungen gewährt werden. Das gilt für alle Arten von privaten Rentenversicherungen, so zum Beispiel auch für Sofortrentenversicherungen gegen Einmalbeitrag. Ausnahme: Es handelt sich um eine Rürup-Versicherung. Die späteren Rentenzahlungen sind allerdings steuerlich begünstigt. So werden die Rentenzahlungen nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der relativ niedrig ist.
Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Beispiel: Rentenbeginn mit dem 65. Lebensjahr. Der Ertragsanteil beträgt nur 18 Prozent, so dass auch nur 18% der erhaltenen Rentenzahlungen der Steuer zu unterwerfen sind. Derartige private Rentenversicherungen eignen sich daher insbesondere für Personen mit hohem persönlichen Steuersatz. [Mehr hierzu im Artikel ESt auf private Rentenvericherung].
Kapitalauszahlung statt Rente
Die Kapitalauszahlung, die der Versicherte statt einer Rentenzahlung wählen kann, wird zur Hälfte versteuert, wenn der Rentenvertrag mindestens zwölf Jahre läuft und frühestens mit 62 Jahren (bei Abschluss vor dem 01.01.2012 mit 60 Jahren) das Kapital ausgezahlt wird. Die private Rentenversicherung ist zwar kein echtes Steuersparmodell. Die günstige Besteuerung der Leibrente führt aber dazu, dass sie eine besonders geeignete Form der Altersvorsorge für Personen mit höherem Einkommen darstellt.
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