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Einkommensteuer auf Tagesgeld
Die aus einem Tagesgeldkonto erzielten Zinseinnahmen sind in Deutschland zu versteuern, sofern der Inhaber in Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 EStG). Liegt der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vor, so werden keine Steuern abgezogen.
Der "NV-Antrag" ist nur erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge den Betrag von 801 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten 1.602 Euro) jährlich übersteigen. Dies ist der Sparerpauschbetrag. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag an das Kreditinstitut aus. Eine NV-Bescheinung ist immer beim Finanzamt zu beantragen; sie wird nicht automatisch ausgegeben.
Auch für ein Tagesgeldkonto kann mithin ein steuerlicher Freistellungsauftrag bei der Bank eingereicht werden. Erstmalig ab dem Jahr 2009 kann der Freistellungsauftrag aber nicht mehr auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden. Der Freistellungsauftrag gilt daher für alle Konten und Depots bei der jeweiligen Bank. Sofern noch nicht geschehen, sollten Sie daher erwägen, bei der Eröffnung Ihres Tagesgeldkontos einen Freistellungsauftrag für die Einkommensteuer zu stellen. Ist die Summe der Zinserträge bei der "Tagesgeldbank" höher als der Freistellungsauftrag, fällt für den übersteigenden Betrag Einkommensteuer an.
Unterschiedliche Zinssätze für private und geschäftliche Tagesgelder
Beispiel Postbank: Die Postbank erledigt den Zahlungsverkehr für mehrere deutsche Großbanken und unterhält in Deutschland die größste Zahl von Privatkunden. Unter anderem bietet sie auch eine so genannte "Business-Familie", bestehend aus SparCard, Depot, Festgeld und Tagesgeld für Unternehmer und Freiberufler an. Besonders interessant wird es, wenn man den Zinssatz für private und geschäftliche Tagesgelder vergleicht. Denn die Verzinsung des privaten Tagesgeldkontos waren bei zwei durchgeführten Tests deutlich höher als auf dem Geschäftstagesgeldkonto. Die Sparkassen zahlten dagegen am gleichen Tag dem Firmenkunden etwas mehr. So waren die Konditionen für "Tagesgeld Geschäft" - abhängig von der Anlagesumme - bis 0,25% höher als für "Tagesgeld Privat".
Einlagensicherung für Tagesgelder
Die Absicherung von Tagesgeld nach dem Einlagensicherungsfonds gilt grundsätzlich für alle "Nichtbankeneinlagen". Darunter sind die Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen zu verstehen.
Privates Girokonto als Referenzkonto
Die Empfehlung für den Freiberufler und Einzelunternehmer ist daher eindeutig: Zumindest ein Tagesgeldkonto sollte "privater Natur" sein. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, dass gerade dieses Konto nicht bei der Hausbank, sondern zum Beispiel bei einer Direktbank eröffnet wird. Der Unternehmer benötigt mindestens das Tagesgeldkonto und manchmal auch noch ein Girokonto als Referenzkonto bei der (anderen) Bank. Überweisungen vom Tagesgeldkonto sind in der Regel dann nur auf das eingerichtete oder angegebene Referenzkonto möglich. Da die Überweisungen aber nahezu in "Echtzeit" erfolgen, ist dies kein besonderer Nachteil in der täglichen Finanzdisposition.
Als Nachteile sind zu nennen: Aufwand der Kontoneueröffnung und Buchung der Transaktionen. Die Kontoeröffnung erfolgt häufig durch das PostIdent-Verfahren, wobei die Identität des Bankkunden durch Personalausweis oder Reisepass in einer Filiale der Deutschen Post festgestellt wird. Das PostIdent-Verfahren ist ein übliches Verfahren für Kontoeröffnungen, zum Beispiel für ein Tagesgeldkonto oder für Kreditanträge, um die Identität des Antragsstellers eindeutig festzustellen.
Das "Hin und Her-Bewegen" von Geldern zwischen Geschäftskonto und Privatkonto ist in der Buchhaltung zu erfassen. Die Überweisung vom Geschäftsgirokonto auf das private Tagesgeldkonto ist als neutrale Entnahme und die Rücküberweisung (ggf. über ein zwischengeschaltetes Referenzkonto) ist als neutrale Einlage zu buchen.
Bestandskunden vs. Neukunden
Neukunden werden von vielen Banken mit attraktiveren Tagesgeldzinsen gegenüber Bestandskunden umworben. Attraktive Tagesgeldzinsen gelten als "Türöffner" im Privatkundengeschäft und teilweise auch im Firmenkundengeschäft. Das Interesse der Banken ist natürlich nicht nur auf ein neues Tagesgeldkonto beim Neukunden beschränkt. Letztlich gilt es, den Neukunden für sich zu gewinnen, um so auch andere Bankprodukte absetzen zu können. Daher kann die Tabelle in einem gesondertem Vergleich von Tagesgeldkonten auf Neukunden begrenzt werden.
Fazit: Unternehmer und Freiberufler können - neben dem Banken-Hopping - noch eine zweite Form des Tagesgeld-Hopping betreiben und zwar "geschäftlich oder privat". Die aktuellen Übersichten und Vergleiche zu Tagesgeldkonten bei Finanztip erlauben das komfortable Herausfiltern der aktuell besten Tagesgeldzinsen. Rhetorische Frage: Haben sie schon mal den aktuellen Zinssatz für Tagesgelder auf Websites wie Postbank oder Commerzbank auf Anhieb gefunden? Da müssen sie in die Tiefe gehen. Bei Direktbanken sieht es ganz anders aus. Das springt Ihnen schon häufig der aktuelle Zinssatz für angelegte Tagesgelder auf der Homepage entgegen.
Tipp zur Einkommensteuer und der steuerlichen Behandlung beim Tagesgeld: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, kann der Unternehmer bei privaten Tagesgeldkonten eine Besteuerung aller Kapitalerträge zum persönlichen Steuersatz beantragen. Die einbehaltene Steuer wird dann angerechnet. Das Finanzamt prüft dabei im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung, ob die Veranlagung für den Anleger tatsächlich günstiger ist.
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