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Zwangsversteigerung Immobilien / Versteigerungstermin / Recht
Finanztip.de
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Ratgeber Zwangsversteigerung Immobilien
Inhalt: Aktueller Versteigerungskalender für Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Häuser und Wohnungen. Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Zinshaus oder andere Immobilie. Die Zwangsversteigerung einer Immobilie mit Versteigerungstermin und Versteigerungsort findet ihren Niederschlag im Zwangsversteigerungskalender.
Der Versteigerungskalender der Argetra GmbH enthält die Versteigerungstermine der deutschen Amtsgerichte mit wichtigen Informationen. Die komfortable Suchmaske erlaubt die
zielgenaue Eingrenzung durch verschiedene Suchkriterien wie Bundesland, Ort,
Verkehrswert oder Art des Objekts. Zusätzlich liefert die Suchmaschine für Zwangsversteigerungen weitere Informationen zu jeder Immobilie im Versteigerungstermin.
Bevor ein Objekt öffentlich versteigert wird, lässt das Versteigerungsgericht dieses durch einen qualifizierten Gutachter schätzen. Dieses Gutachten kann jeder Interessent bei Gericht einsehen. Das Lesen ist unbedingte Pflicht. Dabei ist darauf zu achten, ob der Sachverständige das Objekt von innen besichtigt oder das Gutachten nur aufgrund der bei den Bauakten befindlichen Pläne erstellt hat. Der Sachverständige kann nämlich eine Innenbesichtigung vom Schuldner nicht erzwingen.
Wer ein Gebot abgibt, muss damit rechnen, dass er sogleich eine Sicherheit in Höhe von 10% des vom Gericht festgesetzten und veröffentlichten Verkehrswertes präsentieren muss (Sicherheitsleistung). Kann er die Sicherheit nicht beibringen, bleibt sein Gebot unberücksichtigt.
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