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Der ehemalige "Halbgott in Weiß" - der Arzt - ist ein Dienstleister für den Patienten. Egal, ob Privatpatient oder Kassenpatient, mit einer ärztlichen Behandlung eines Patienten wird in der Regel ein Behandlungsvertrag mit dem Arzt geschlossen. Aus diesem Vertrag ergeben sich für Arzt und Patient bestimmte gegenseitige Rechte und Pflichten. So hat der behandelnde Arzt insbesondere die folgenden Pflichten: Der Bürger ist kritischer geworden. Nicht selten wird bei größeren ärztlichen Eingriffen eine Zweitmeinung eingeholt. Obwohl die Ärzte ihr Bestes tun, kommen Fehler bei einer ärztlichen Behandlung vor. Dieser Ratgeber zum Patientenrecht widmet sich insbesondere den Rechten und Pflichten von Arzt und Patient. Wo Rechte und Pflichten bestehen, kommt es auch so manches Mal zu Rechtstreitigkeiten. Beim Patientenrecht geht es in erster Linie darum, ob bei der Behandlung der Arzt einen Fehler gemacht hat. Es ist dann zu klären und abzuwägen, inwieweit Ärzte für diese Behandlungsfehler haftbar gemacht werden können und ob der Patient Schadensersatz oder Schmerzensgeld beanspruchen kann. So wird auf viele Fragen zum allgemeinen Medizin- und Patientenrecht, insbesondere anhand der Rechtsprechung eingegangen. Viele Gerichtsurteile zum Patientenrecht werden prägnant erkärt und erlauben so eine gute Einschätzung des eigenen Falls.
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