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FAQ für Bausparer
FAQ steht als Begriff für "Frequently asked questions" und bezeichnet eine Sammlung von Fragen und Antworten zu einem bestimmten Thema (hier Bausparen). Der Begriff "FAQ" wird insbesondere bei Internetveröffentlichungen benutzt. Das Wichtigste: Eine Wohnungsbauprämie kann jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt.
Allerdings darf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie wird bei Neuverträgen nur gewährt, wenn das eingesetzte Geld auch wohnwirtschaftlich verwendet wird, Beispiel: Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum. Ausnahme: Wer bei Abschluss eines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, kann nach 7 Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen.
- Muss der Bausparvertrag unbedingt zum Bauen verwendet werden?
Das kommt insbesondere darauf an, ob der Bausparvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde. Bei Abschluss vor diesem Datum ist nur die Einhaltung der Bindungsfrist von mindestens 7 Jahren zu beachten. Wer vor Ablauf der Bindungsfrist sich das Bausparguthaben auszahlen lässt, muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen. Auch der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie entällt, wenn die Frist nicht eingehalten wird. Nach Ablauf der Bindungsfrist steht das Bausparguthaben frei zur Verfügung. Bauspardarlehen werden aber nur für eine wohnwirtschaftliche Verwendung gewährt.
Liegt das Abschlussdatum des Bausparvertrages nach dem 1. Januar 2009 so gilt folgendes: Für Neuverträge ab 1.1.2009 wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung nach 7 Jahren fällt weg. Damit haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Die freie Verwendung der Bausparprämie nach Ablauf der Bindefrist von 7 Jahren ist damit ab Vertragsbeginn 1. Januar 2009 nicht mehr möglich!
Einzige Ausnahme: Für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren gilt diese Einschränkung nicht. Sie müssen die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen, auch wenn das gesparte Geld nach der Bindungsfrist von 7 Jahren nicht in eine Immobilie fließt.
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Vermögenswirksame Leistungen (VL) und Bausparen?
Vermögenswirksame Leistungen sind zum Bausparen besonders gut geeignet. Häufig werden sie vom Arbeitgeber ganz oder teilweise übernommen. Es gelten allerdings sehr enge Einkommensgrenzen.
Arbeitnehmer können eine Sparzulage in Höhe von 9% auf vermögenswirksame Leistungen beanspruchen. Der Arbeitgeber überweist dabei vermögenswirksame Leistungen bis zu 470 Euro pro Jahr auf das Bausparkonto des Arbeitnehmers. Die Einkommensgrenzen sind mit 17.900 Euro (Ehepaare 35.800 Euro) scharf gesetzt und liegen deutlich unterhalb der Grenzen für die Wohnungsbauprämie.
Für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie darf das zu versteuernde Einkommen 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen. Stand: Dezember 2011.
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Ist ein Bausparvertrag nur für Arbeitnehmer interessant?
Nein, auch Selbständige können vom Bausparen und der Wohnungsbauprämie profitieren. Allerdings haben nur Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage (Vermögenswirksame Leistungen).
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Was sind Bewertungsstichtage?
An den Bewertungsstichtagen (in der Regel vierteljährlich) wird die Bewertungszahl festgelegt, die für die Zuteilung des Bausparvertrages wichtig ist.
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Sonderzahlungen für schnellere Zuteilung nützlich?
Für die Zuteilung des Bausparvertrages spielt die Höhe der bisher angesparten Summe eine wichtige Rolle. Durch Sondereinzahlungen kann so eine schnellere Zuteilung erfolgen.
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Wie hoch ist die Abschlussgebühr beim Bausparvertrag?
Bei Vertragsabschluss ist in der Regel eine Abschlussgebühr zwischen 1% und 1,6% der Bausparsumme fällig.
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Ist ein Aussetzen der Sparraten möglich?
Bei einer angespannten finanziellen Situation kann man den Bausparvertrag ruhen lassen, bis die monatlichen Sparraten wieder gezahlt werden können.
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Gibt es auch Bausparen für Rentner?
Solange es noch staatliche Zulagen und die Wohnungsbauprämie gibt, kann Bausparen günstig sein. Wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden haben auch Rentner Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.