Eigenheimzulage ab 2006 entfallen - Altfälle bleiben anspruchsberechtigt
Die Bundesregierung hat die Eigenheimzulage ab dem 1.1.2006 für Neuanschaffungen abgeschafft. Bauherren und Käufer von Wohneigentum vor diesem Termin sind hiervon nicht betroffen. Ab 2008 dient als eine Art Ersatz-Eigenheimzulage der so genannte Wohn-Riester. Damit wird die Eigenheimförderung in den Riestervertrag integriert.
Regelungen zur früheren Eigenheimzulage
Entscheidend für die Gewährung der Eigenheimzulage war der Termin, an dem der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen
wurde oder der Bauantrag eingereicht wurde. Dass heißt, ein Abschluss des Kaufvertrages nach dem 1.1.2006
oder eine Einreichung des Bauantrages nach diesem Termin führt dazu, dass Sie keine Eigenheimzulage begehren können.
Bei Bauherren gilt der Beginn der Herstellung als maßgeblicher Termin. Bei baugenehmigungsfreien Objekten, für die lediglich Bauunterlagen (z. B. eine Bauanzeige) einzureichen sind, ist es der Zeitpunkt, in dem die Bauunterlagen eingereicht werden. Beim Erwerb eines Hauses wird der Besitzübergang in der Regel im notariellen Kaufvertrag festgelegt.
Bezugstermin wichtig für den Beginn des Förderzeitraumes
Der Termin, an dem die Wohnung bezogen wird, ist ausschlagebend für den Beginn der Förderung, denn die Förderung
beginnt nämlich erst mit dem Jahr des Einzugs. Ein Anspruch auf Eigenheimzulage besteht daher nur für die Jahre des
Förderzeitraums, in denen das Objekt tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder unentgeltlich an Angehörige überlassen
wordenist. Der tatsächliche Einzugstermin sollte daher auch möglichst schon in dem Jahr erfolgen,
in dem der Besitzübergang stattfindet. Dann geht kein Jahr verloren.
Hypotheken-Zins-Chart / Vergleich: Was kostet mein Haus?
Beim privaten Hauskauf bzw. Hausbau tauchen immer wieder steuerliche Zweifelsfragen auf.
Wann steht wem welche Zulage zu? Welche Vorschrift gilt wann?
Was gilt bei Erweiterungen, Verkäufen oder bei privaten Änderungen (wie zum Beispiel Scheidung)?
Dieser Ratgeber Eigenheimzulage für Bauherren und Wohnungskäufer beantwortet die wichtigsten Fragen
und verdeutlicht an Hand von Fallbeispielen die Problematik zum Eigenheimzulagengesetz.
Exkurs zur Änderung ab 2004:
Leidtragende der Kürzungen ab 2004 waren insbesondere Singles und kinderlose Ehepaare,
die einen Neubau planten. Seit 2004 wird auch das "Einkommen" strenger definiert. Es gilt seitdem
statt dem früheren Gesamtbetrag der Einkünfte die Summe der positiven Einkünfte. Dies bedeutet,
dass Verluste aus Einkunftsarten bei der Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht mehr
berücksichtigt werden. Ab 2004 kann auch für Ausbauten und Erweiterungen keine Eigenheimzulage mehr beansprucht werden.
Geldwerte Gestaltungstipps erlauben insbesondere in der Familie steuerliche Optimierungen.
Innerhalb der Familie ist es sogar möglich, die Eigenheimzulage doppelt zu kassieren. Beispiel: Zunächst
bauen die Eltern ein Haus und verkaufen nach Auslaufen der 8-jährigen staatlichen Förderung das Haus an die Kinder,
die es den Eltern kostenfrei überlassen. Ein solches Steuermodell im Familienverbund ist realisierbar, wenn
bei der Durchführung keine Gestaltungsfehler gemacht werden. Die wichtigsten Fallstricke:
Der Erwerb muss zu Bedingungen, wie bei fremden Dritten geschlossen werden.
Die Kinder müssen mit eigenem Geld oder Darlehen das Haus erwerben.
|