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Der Nachteil liegt auf der Hand: Die Tarife der Bausparkassen werden für Bausparer immer komplexer und unverständlicher. Der Bausparer hat die Qual der Tarifwahl. Ein Vergleich der verschiedenen Tarife der Bausparkassen wird immer schwieriger. Im Alltag muss der Bausparer zumeist auf die Informationen des Vermittlers vertrauen. Neue Tarife müssen die Bausparkassen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorlegen.
Im Bauspartarif mit Wahlzuteilung kann der Bausparer bereits nach einer Mindestlaufzeit von beispielsweise zwei Jahren jederzeit die Zuteilung seines Bausparvertrages begehren. Der Bausparer braucht dann nicht mehr abzuwarten, bis ein Mindestguthaben angespart und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht ist. Was er an Zuteilung erwarten kann, ist natürlich auch von der bereits erfolgten Ansparsumme abhängig. Wer nach kurzer Sparzeit den Bausparvertrag zuteilen lässt, wird deshalb ein geringeres Darlehen erhalten oder muss einen höheren Darlehenszinssatz akzeptieren.
Im Bauspartarif mit Mehrzuteilung kann sich der Bausparer gegen eine höhere Monatsrate auch einen höheren Darlehensbetrag als die Bausparsumme auszahlen lassen. Einzelne Bauspartarife erlauben dem Bausparer sogar die Festlegung der Höhe des Bauspardarlehens oder der Tilgungsrate. Abhängig von der Darlehenshöhe und der vorliegenden Ansparsumme wird von der Bausparkasse die monatliche Tilgungsrate ermittelt. Bei individueller Bestimmung der Tilgungsrate berechnet die Bausparkasse die sich daraus ergebende maximale Darlehenshöhe.
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