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Ratgeber Baufinanzierung / Immobiliendarlehen / Hypothekenzinsen     bei Finanztip.de

Zinsbindungsfrist - Kündigungsrecht Baudarlehen

Insbesondere bei der Immobilienfinanzierung wird in Deutschland der Zinssatz für das Immobiliendarlehen häufig für einen langen Zeitraum festgeschrieben. Die Dauer der "Zinsfestschreibung" wird auch Dauer der Zinsbindung oder einfach Zinsbindungsfrist genannt. Im Gegensatz zu anderen Ländern (insbesondere USA) vereinbaren Banken und Darlehensnehmer in Deutschland vornehmlich ein solches Festzinsdarlehen. Daher stellt sich häufig für Bauherren und Hauskäufer die Frage zum ordentlichen Kündigungsrecht bei Immobiliendarlehen.

Aktuelle Marktzinsveränderungen wirken sich während der Zinsbindungsfrist nicht auf den vereinbarten Zins aus. Nach Ablauf der "Zinslaufzeit" ist eine neue Zinsvereinbarung - für eine Anschlussfinanzierung - zu treffen oder das Darlehen ist vollständig zurückzuzahlen (Darlehenstilgung).

Ordentliches Kündigungsrecht bei Immobiliendarlehen
Darlehensnehmer haben grundsätzlich das Recht (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB) nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen. Dies bedeutet, dass Bauherren und Immobilienkäufer bei einer sehr langfristigen Zinsbindung vor einem Steigen des Zinssatzes geschützt sind, aber spätestens nach 10 Jahren bei ggf. gesunkenen Bauzinsen die langfristige Zinsbindung einfach kündigen können. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten und der Kreditnehmer ist verpflichtet, den Kredit (Hypothekendarlehen, Baudarlehen) innerhalb von 2 Wochen zurückzuzahlen. In diesem Fall der Kündigung fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Neben diesem gesetzlichen Kündigungsrecht ist nach der Rechtsprechung auch ein Kündigungsrecht gegeben bei

In diesen beiden Fällen kann das Kreditinstitut allerdings die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die "wirtschaftliche Handlungsfähigkeit" des Darlehensnehmers erhalten bleiben, so dass besondere private Gründe (etwa Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Umzug) oder auch die Wahrnehmung einer günstigen Verkaufsgelegenheit für eine Begründung zur Kündigung des Hypothekendarlehens ausreichen.

Fazit: Gerade bei einem sehr niedrigen Marktzinsniveau macht die Vereinbarung eines sehr langen Zinsbindungszeitraums unter dem Sicherheitsaspekt viel Sinn. Wer als Bauherr ein niedriges Zinsniveau nutzen will, ist mit einer langfristigen Finanzierung gut bedient. Vergleichen Sie wie hoch der Zinsaufschlag zwischen einem Baudarlehen von 10 Jahren, 15 Jahren und 20 Jahren ist. Wie Sie wissen, können Sie flexibel nach Ablauf von 10 Jahren - zum Beispiel wegen einer Erbschaft oder einem anderen unerwarteten Geldeingang - das langfristige Baudarlehen einfach kündigen.

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Gerade in Zeiten sehr niedriger Zinsen sollten Sie auch über eine vorgezogene Anschlussfinanzierung mittels Forward-Darlehen nachdenken. Wegen der hohen Baudarlehensummen und ggf. auch langen Zeiträume können die Unterschiedsbeträge schnell einige Tausend Euro ausmachen. Gute Anhaltspunkte über die Zinsunterschiede bei 60-Prozent-Beleihung und 80-Prozent-Beleihung kann man für Festzinskredite mit 25 bis 30 Jahren Laufzeit einer - allerdings älteren - Tabelle der Stiftung Warentest entnehmen.

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