Rechtslexikon: Subsidiarität (ZivR)

Gewisse Rechtsnormen gelangen nur dann zur Anwendung, wenn das übergeordnete Recht keine eigenen Vorschriften enthält. Wenn z.B. für einen Pachtvertrag keine speziellen Normen greifen, bedient man sich nachrangig, also subsidiär, mit denen des Mietrechts.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Subsidiarität (ZivR)

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