Rechtslexikon: Urhebervermerk

Registrierung des Urheberrechts an einem individuellen geistigen Werk oder an einem Geschmacksmuster. Diese ist nicht mehr obligatorisch, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Urhebervermerk ist aber nach wie vor empfehlenswert, in einem Streitfall wird dadurch die Beweisführung erleichtert.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Urhebervermerk

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